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09.02.2008

Schreiben an Justizminister Dr. Heinz Georg Bamberger

Anzeige wegen Betrugs, gegen Prof. Urban den Gerichtsmediziner und Medizinischen Leiter der Universitätsklinik Mainz und Mitglied des Klinikvorstandes wegen Amtsmissbrauch – Vernichtung des Hauptasservates, die linke Lunge unseres Sohnes – trotz Aufforderung der STA-Koblenz vom 22.11.2004, Akten-Nr. 110, alle Organe aufzubewahren und diese zwecks ordentlicher Bestattung zuzuführen. Desweiteren wegen des Verdachts der Gutachtenfälschung, dass wir Ihnen hiermit versuchen mit Beweisen darzulegen und gegen Strafvereitelung bei der von uns angezeigten Ärzteschaft, die durch dessen Gutachten alle einen Persilschein erhielten. Desweitern kommt noch arglistige Täuschung hinzu, weil Prof. Urban in Verbindung mit der STA-Koblenz anordnete, die Makroasservate von einem Bestattungsinstitut abzuholen und die Abholung als Leichenteile kaschierte, was einer ungeheureren Lüge gleichkommt. Die eigentlichen Leichenteile – Beweismittel, Hauptasservat – wurde von Urban trotz eindeutiger Vorgabe in subversiver Weise vernichtet. Die Kosten des Bestattungsinstituts fordern wir von Urban zurück, weil es sich hier nicht um Leichenteile handelte, sondern nur um Makroasservate. In diesem Fall war kein Beerdigungsinstitut notwendig. Oder fährt man neuerdings Makroasservate von Klinik zu Klinik mit Hilfe eines Beerdigungsinstituts? Als letzte Klage gegen Prof. Urban möchte ich noch Leichenschändung vorbringen. Da Urban aus unerklärlichen, unethischen Gründen Teile der Gehirnmasse bzw. Schnitte nicht an den Ort der Entnahme zurücklegte, sondern in den Bauchraum, zeugt von einer minderen Achtung unseres toten Jungen (Quelle: 2.Obduktionsbericht aufgrund des Verdachts der Manipulation). Aussage telefonmündlich von Herrn Säcker, ehemaliger Präparator der Gerichtsmedizin Hamburg. Wortlaut: „So etwas ist unethisch und Leichenschändung. In meinen 2000 Untersuchungen habe ich alle Teile immer an den Ort der Entnahme zurückgelegt.”

Anmerkung: Hier wird deutlich, wie kriminelle Ärzte, hier Prof. Urban, von der deutschen Justiz gedeckt werden. Jeder Hühnerdieb würde gnadenlos eingesperrt.


20.04.2007

Wir protestieren

           gegen die erneute Ausstrahlung der irreführenden,

allen Prinzipien journalistischer Ethik widersprechenden Sendung

         „Der Fall Dominik“

                 – Das Geschäft mit der Krebsangst –

durch den Südwestrundfunk unter Noch-Intendant Peter Voss

         und fordern

von der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten (ARD),

sich eindeutig von diesem Machwerk zu distanzieren,

eine der objektiven wissenschaftlichen Sachlage entsprechende

Gegendarstellung zu veröffentlichen und

sich öffentlich bei Dominiks Eltern und Dr. Matthias Rath für

die diffamierenden und ehrverletzenden unwahren

Behauptungen zu entschuldigen.

 

      Wir protestieren

gegen die erneute Ausstrahlung der irreführenden,

allen Prinzipien journalistischer Ethik widersprechenden Sendung

         „Der Fall Dominik“

– Das Geschäft mit der Krebsangst –

durch den Südwestrundfunk unter Noch-Intendant Peter Voss

und fordern

von der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen

Rundfunk- und Fernsehanstalten (ARD),

sich eindeutig von diesem Machwerk zu distanzieren,

eine der objektiven wissenschaftlichen Sachlage entsprechende

Gegendarstellung zu veröffentlichen und

sich öffentlich bei Dominiks Eltern und Dr. Matthias Rath für

die diffamierenden und ehrverletzenden unwahren

Behauptungen zu entschuldigen.

Außerdem fordern

wir die ARD auf

ihrem Auftrag als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt endlich gerecht

zu werden und im Interesse von Millionen Menschen und Hunderttausenden

Krebspatienten wahrheitsgetreu über die Möglichkeiten

biologischer Krebsbekämpfung zu berichten, statt dem Pharma-

Milliardengeschäft mit der Krebskrankheit zu dienen.

 

Zum Hintergrund:

Trotz Androhung einer Klage hat der Südwestrundfunk am 11. April 2007 zum wiederholten Male

den grob unseriösen und verleumderischen Beitrag „Der Fall Dominik – Vom Geschäft mit der

Krebsangst“ ausgestrahlt. Schlimmer noch: Diese Ausstrahlung geschah wider besseres Wissen und

stellt somit eine vorsätzliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Eltern Dominiks und von Dr. Rath

und des Rechts auf wahrheitsgetreue Berichterstattung von Millionen Menschen in Deutschland dar.

Denn inzwischen liegen alle Fakten im „Fall Dominik“ auf dem Tisch: Der abschließende Obduktionsbericht

des gerichtsmedizinischen Instituts der Universität Mainz beweist eindeutig, dass Dominik

nicht an einer „Riesentumormetastase“ starb, sondern infolge eines Herz-Kreislauf-Versagens nach

monatelanger Pharma-Odyssee und Fehlbehandlung in deutschen Krankenhäusern. Prof. R. Urban

konnte nicht umhin, festzustellen, dass die „linke Lunge nur noch in Form eines schmalen, fahl-bläulichen

Saums“ zu erkennen war, also (durch unsachgemäße Punktion) wie ein Luftballon in sich

zusammengefallen war.

Doch nicht nur im Bezug auf Dominiks Todesursache, sondern auch auf die gesamte Vorgeschichte

wimmelt das Machwerk, das eher als „Pharma-Kampfbeitrag“ anmutet, von Falschdarstellungen,

Halbwahrheiten und Verdrehungen:

• Der Film suggeriert, die Einnahme der Vitaminprodukte Dr. Raths habe Dominiks Krebskrankheit

negativ beeinflusst. Dies ist unwahr. Tatsache ist, dass Dominik nach der Tortur von 14 Zyklen

Chemotherapie nur noch 16 kg wog und kurz vor dem Tode stand. Seine Lungenmetastasen

waren nicht nur nicht verschwunden, sondern im Verlauf der Chemobehandlung regelrecht

explodiert. Seine Eltern – denen das Amtsgericht Betzdorf ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein

gegenüber ihrem Kind bescheinigte – beendeten darauf die Chemomisshandlung und

wandten sich der Zell-Vitalstoff-Therapie zu, in deren Verlauf Dominiks Zustand sich sehr rasch verbesserte

und die Metastasen innerhalb von ca. 4 Monaten röntgenologisch nicht mehr nachweisbar

waren (vgl. vorliegende Röntgen-CT-Bilder).

• Der Film versucht weiszumachen – allein schon im Untertitel – es ginge Dr. Rath an erster Stelle

um Geschäftsinteressen. Dies ist eine böswillige Unterstellung. Die Dr. Rath Unternehmensgruppe

befindet sich seit mehreren Jahren vollständig im Besitz einer in den Niederlanden eingetragenen

Stiftung („Stichting“), die die erwirtschafteten Gewinne satzungsgemäß für zwei Zwecke verwendet:

1. die Forschung auf dem Gebiet von Naturheilverfahren wie der Zellular Medizin; und

2. die Aufklärung und Ausbildung im Bereich wissenschaftlich begründeter Naturheilverfahren.

Diese Tatsache macht ersichtlich, dass die Unterstellung des SWR gegenüber Dr. Rath, aus Gewinnsucht

gehandelt zu haben bewusst irreführend ist und vorsätzlich zum Zwecke der Verleumdung

verbreitet wurde.

• Der Film bezeichnet Dr. Rath als „Scharlatan“, der keine Beweise für seine wissenschaftlichen

Erkenntnisse vorlegen könne. Tatsache ist, dass das Amtsgericht Hamburg im Oktober 2006 ein

Verfahren gegen Dr. Rath einstellte, in dessen Mittelpunkt auch die Glaubwürdigkeit Dr. Raths als

Wissenschaftler stand, und in seiner Begründung ausschloss, dass Dr. Rath ein Scharlatan ist. Er

wurde von dem Vorsitzenden Richter nicht nur als möglicher „Pionier“ für neue Wege der Krebsbekämpfung

bezeichnet, sondern sein Handeln auch ausdrücklich als „ehrenwert“ gewürdigt.

 

Diese Beispiele, die nur die wichtigsten Falschbehauptungen des Films wiedergeben,

belegen, dass hier vorsätzlich folgende Ziele verfolgt werden:

1. Die massive Schädigung, bzw. Zerstörung der Glaubwürdigkeit Dr. Raths als Wissenschaftler, der mit

seinen wissenschaftlichen Durchbrüchen den Weg zur biologischen Krebskontrolle freigemacht hat.

2. Die massive Diskreditierung der Forschungsergebnisse Dr. Raths, insbesondere im Bereich wissenschaftlich

begründeter Naturheilverfahren.

3. Die wirtschaftliche Schädigung Dr. Raths und der Unternehmen, die seinen Namen tragen und

deren Gewinne zu gemeinnützigen Zwecken wie der weiteren Forschung von Naturheilverfahren

verwendet werden. Die weitere Forschungsarbeit im Bereich nicht patentierbarer Naturheilverfahren

soll durch eine gezielte Diffamierungskampagne des SWR sabotiert und letztlich unmöglich

gemacht werden.

4. Nutznießer dieser skrupellosen Diffamierungskampagne des SWR unter Noch-Intendant

Peter Voss, einem alten Vertrauten und Weggefährten von Pharma-Kanzler Helmut Kohl, sind

nicht die Gesundheitsinteressen der Menschen in Deutschland, sondern vor allem die wirtschaftlichen

Interessen von Pharma-Unternehmen, die zu ihrem wirtschaftlichen Erfolg auf die Gewinne

aus dem Vertrieb patentgeschützter „Chemotherapie“ angewiesen sind. Für diese einflussreiche

Interessensgruppe gehört die öffentliche Bekämpfung frei zugänglicher, wissenschaftlich begründeter

Naturheilverfahren zum unverzichtbaren Repertoire der Ausschaltung unliebsamer

Konkurrenz für ihr Patentgeschäft.

Die Veröffentlichung des Obduktionsberichts durch Dominiks Eltern und die Feststellungen des Amtsgerichts

Hamburg zur Zellular Medizin und der wissenschaftlichen Rolle ihres Begründers Dr. Rath

lassen die erneute Ausstrahlung des infamen, von der Pharma-Industrie mit dem „Pharma-Medienpreis“

bedachten Machwerks zu einem Fall vorsätzlicher Irreführung von Millionen Zuschauern und

Gebührenzahlern werden.

Wir sind nicht länger bereit, einen öffentlich-rechtlichen Sender

wie den SWR zu finanzieren, der objektiv den wirtschaftlichen Interessen

der Pharma-Industrie dient, statt den Gesundheitsinteressen

von Millionen Menschen.

Wir fordern von den ARD-Intendanten: Keine Pharma-Kampfbeiträge

in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mehr, sondern

eine objektiv-sachliche Berichterstattung unter Einbeziehung

wissenschaftlich begründeter Naturheilverfahren im Interesse

von Millionen Menschen und Patienten!

Eine objektive, den Tatsachen gerecht werdende Gegendarstellung

zu dieser, die Wahrheit verfälschenden Sendung, ist unerlässlich!

 

www.agfg.de


07.04.2007

Dr. Rath erhebt Klage gegen den SWR

Dr. Matthias Rath hat am 03.04.2007 Klage gegen den Südwestrundfunk beim Landgericht Köln erhoben. Er verlangt vom Südwestrundfunk und der Autorin Beate Klein es unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren, letztere zu vollziehen an dem Intendanten, zu unterlassen, wörtlich oder Sinngemäß zu behaupten und oder die Behauptung zu verbreiten oder diese Handlung durch Dritte vornehmen zu lassen, dass der Junge Dominik Feld kurz vor seinem Tod am 01. November 2004 einen riesigen Tumor, inzwischen an der Lunge gehabt habe. Außerdem verlangt Dr. Rath Schadensersatz.

I.

In der Begründung für die Klage stellt Dr. Rath zunächst dar, dass der Fernsehfilm „Der Fall Dominik“ in einem größeren Gesamtzusammenhang zu sehen ist, in dem es um neue Erkenntnisse bei der Kontrolle der Krebskrankheit geht. In dieser, ohne Zweifel wichtigen öffentlichen Diskussion, vertritt Dr. Rath eine Forschungsrichtung, die wissenschaftlich begründet die Blockade der Ausbreitung von Krebszellen im Körper mit Hilfe von Naturstoffen erforscht. In diesem Zusammenhang wurde Dr. Rath jüngst in einem anderen Gerichtsverfahren vom Amtsgericht Hamburg bestätigt „möglicherweise eine Vorreiterrolle bei der Erforschung neuer Wege der Krebsbekämpfung zu haben“.

Der SWR wird als eine öffentlich-rechtliche Sendeanstalt gekennzeichnet, die sich in dieser öffentlichen Auseinandersetzung bereits wiederholt durch unsachliche, unwahre und diffamierende Berichte gegen wissenschaftliche Fortschritte bei Naturheilverfahren sowie insbesondere gegen Dr. Rath selbst hervorgetan hat.

Warum von allen ARD-Sendern ausgerechnet der SWR durch diffamierende Beiträge über Dr. Rath die Bevölkerung voreingenommen macht und durch falsche Informationen irreführt, kann nicht mit einem „öffentlichen Interesse“ erklärt werden, allenfalls mit einer besonderen Interessenslage. Zum Einzugsgebiet dieses Regionalsenders gehören Pharma-Unternehmen, die ein besonderes wirtschaftliches Interesse an der Vorrangstellung patentierbarer „Chemotherapie“ haben und für die wissenschaftlich begründete Naturheilverfahren – die nicht patentierbar sind – eine unmittelbare wirtschaftliche Konkurrenz darstellen.

Der gesamte vom SWR produzierte und ausgestrahlte Fernsehfilm baut auf folgenden falschen Behauptungen und „Gedankenkonstrukten“ auf, die entweder direkt in dem Film des SWR vorkommen oder dem Zuschauer mit Hilfe journalistischer Methoden geschickt suggeriert werden:

-        Erstens wird in dem Film behauptet, ein Junge namens Dominik sei an einem „Riesentumor“ in der linken Lunge gestorben.

Diese Behauptung ist falsch, weil die linke Lunge des Jungen bei der offiziellen Obduktion im zusammengefallenen (kollabiertem) Zustand vorgefunden wurde und „nur noch in Form eines schmalen, fahl-bläulichen Saums“ vorhanden war. In einer kollabierten Lunge kann sich – selbst für medizinische Laien sofort nachvollziehbar – kein „Riesentumor“ oder eine „riesige Lungenmetastase“ bilden.

-        Zweitens wird in dem Film suggeriert, Dominik habe Vitaminprodukte Dr. Raths genommen, deren Einnahme die Entstehung des „Riesentumors“ in der Lunge begünstigte.

Auch das ist falsch.

Tatsache ist, dass es, wie gesagt, keinen „Riesentumor“ oder „Riesenmetastase“ in Dominik Lunge gab. Tatsache ist auch, dass Dominiks Eltern  zunächst einer sogenannten „Chemotherapie“ zugestimmt hatten, bevor sie sich zur Gabe von Vitaminen entschlossen. Diese Chemotherapie hatte jedoch bei Dominik verheerende Auswirkungen: Nach 15 Zyklen hatte der neunjährige Dominik gerade noch ein Körpergewicht von 16 Kilogramm und sein Immunsystem war durch die verabreichten Chemikalien schwer geschädigt. Erst nach dieser Enttäuschung sahen sich die Eltern nach wissenschaftlich begründeten, natürlichen Wegen der Krebsbekämpfung um. Tatsache ist ferner, dass sich Dominik unter der Vitaminversorgung zunächst erholte, so dass er wieder zur Schule gehen und seine Kommunion erleben konnte. Weitere Einzelheiten sind Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen.

-        Drittens wird in dem streitgegenständlichen Film behauptet, Dr. Rath sei ein „Scharlatan“, der keine Beweise für seine wissenschaftlichen Erkenntnisse hat und deshalb den Tod des jungen Dominik wissentlich in Kauf genommen hat.

Diese Behauptung ist ebenfalls unrichtig und irreführend.

Tatsache ist, dass in dem bereits oben erwähnten Gerichtsverfahren beim Amtsgericht Hamburg – in dessen Mittelpunkt auch die Glaubwürdigkeit  Dr. Raths als Wissenschaftler stand – sowohl der vom Gericht bestellte Gutachter Prof. Meyer als auch der Richter in seiner Begründung ausschlossen, dass Dr. Rath ein Scharlatan ist. Er wurde von dem Vorsitzenden Richter nicht nur als möglicher „Pionier“ für neue Wege der Krebsbekämpfung bezeichnet, sondern sein Handeln auch ausdrücklich als „ehrenwert“ gewürdigt. Diese Aussagen stehen offensichtlich in diametralem Gegensatz zu Inhalt und Form des vom SWR produzierten Films.

-          Viertens wird in dem Film der Eindruck zu vermitteln versucht, das Hauptmotiv für das Handeln Dr. Raths – und letztendlich für den Tod von Dominik – sei finanzielle Gier. Diese Hauptintention des SWR, Dr. Rath als skrupellosen Geschäftemacher zu diffamieren, kommt bereits in dem vom SWR ausgewählten Untertitel des Films zum Ausdruck: „Das Geschäft mit der Angst.“

Auch das ist falsch.

Die Dr. Rath begründete Unternehmensgruppe gehört bereits seit einigen Jahren zu 100 Prozent einer Stiftung [Stichting] nach niederländischem Recht, die die erwirtschafteten Gewinne zu gemeinnützigen Zwecken verwendet, insbesondere zur weiteren Forschung und Gesundheitsausbildung im Bereich wissenschaftlich begründeter Naturheilverfahren. Die Statuten der Stiftung sind bei der Handelskammer in den Niederlanden öffentlich einsehbar und sind somit auch für den SWR zugänglich. Die Unterstellung des SWR gegenüber Dr. Rath, aus Gewinnsucht gehandelt zu haben ist daher bewusst irreführend und wurde vorsätzlich zum Zwecke der Verleumdung verbreitet.

Damit schließt sich der Kreis des filmischen „Konstrukts“ des SWR zwischen der zu­erst erwähnten falschen Behauptung, der Junge Dominik sei an einem – nicht vorhandenen – Riesentumor verstorben, mit der zuletzt dargestellten falschen Behaup­tung, Motiv für diese skrupellose Tat sei eine – nicht existierende – Geschäftemacherei.

Einem Millionenpublikum, das der Berichterstattung eines öffentlich rechtlichen Senders vertraut, wird suggeriert, Dr. Rath habe aus Geldgier das Leben des krebskranken Dominik skrupellos gefährdet und sei für seinen Tod verantwortlich.  

Um eben diese ungeheuerliche Unterstellung der angeblichen Verantwortung Dr. Raths für den Tod des jungen Dominik noch zu unterstreichen, wählte der SWR gleich zu Beginn des SWR Films gezielt den Ausschnitt eines Interviews mit dem Münsteraner Professor Heribert Jürgens. In einer Art „öffentlicher Verurteilung“ Dr. Raths wird der Mediziner Jürgens mit der haltlosen Aussage eingeblendet: „Das ist ein ganz dramatisches Beispiel für eine Schuld, die sich jemand aufgeladen hat.“

Das Millionenpublikum weiß zu diesem Zeitpunkt nicht, dass es sich bei Professor Jürgens um eben jenen „Chemotherapeuten“ handelte, dem die Eltern von Dominik den Rücken gekehrt hatten, als ihr Sohn bis auf 16 Kilogramm abgemagert war und der daraufhin versucht hatte, den Eltern das medizinische Sorgerecht aberkennen zu lassen.

Eine solche massive Anhäufung von Unwahrheiten und Ehrverletzungen liegt nicht im Interesse der Öffentlichkeit liegt. Die Motive für die Produktion und Sendung des Machwerks des SWR sind offensichtlich wirtschaftlich begründet und lassen sich wie folgt zusammenfassen:Massive Schädigung, bzw. Zerstörung der Glaubwürdigkeit Dr. Raths als Wissenschaftler.Massive Diskreditierung der Forschungsergebnisse Dr. Raths, insbesondere im Bereich wissenschaftlich begründeter Naturheilverfahren.Die wirtschaftliche Schädigung Dr. Raths und der Unternehmen, die seinen Namen tragen und deren Gewinne zu gemeinnützigen Zwecken wie der weiteren Forschung von Naturheilverfahren verwendet werden. Die weitere Forschungsarbeit im Bereich nicht patentierbarer Naturheilverfahren soll durch eine gezielte Diffamierungskampagne des SWR sabotiert und letztlich unmöglich gemacht werden.Nutznießer dieser skrupellosen Diffamierungskampagne des SWR sind offensichtlich nicht die Gesundheitsinteressen der Menschen in Deutschland, sondern vor allem die ökonomischen Interessen von Pharma-Unternehmen, die als Kapitalgesellschaften auf die Gewinn vom Vertrieb patentgeschützter „Chemotherapie“ setzen. Für diese einflussreiche Interessensgruppe gehört die öffentliche Bekämpfung nicht patentierbarer wissenschaftlich begründeter Naturheilverfahren zum Repertoire der Ausschaltung unliebsamer Konkurrenz für ihr Patentgeschäft.  

Dr. Rath hat bereits in der Vergangenheit versucht, die Aussendung des irreführenden und ehrverletzenden Filmbeitrags des SWR gerichtlich untersagen zu lassen. Die Untersagung der Ausstrahlung scheiterte damals vor allem daran, dass der Obduktionsbericht von Dominik nicht öffentlich vorlag. Damit hatte das Gericht keine Möglichkeit, die Unrichtigkeit der Kernaussage – eines „Riesentumors“ in der Lunge von Dominik – als richtig oder falsch einzustufen, auf der das gesamte filmische „Machwerk“ des SWR aufbaute.

Diese Situation hat sich heute grundlegend geändert.

In der Zwischenzeit haben die Eltern von Dominik eine Kopie des Obduktionsberichts von Dominik erhalten und sich entschlossen, diesen öffentlich zu machen. Dieser Bericht schließt einen „Riesentumor“ in Dominiks Lunge eindeutig aus. Damit steht fest, dass der gesamte Film des SWR auf entscheidenden Falschaussagen beruht. Jeder weiteren Ausstrahlung dieses Hetzfilms  – selbst in modifizierte Form – fehlt damit die faktische Grundlage.

II.

Sodann stellt Dr. Rath seine Position als forschender und publizierender Mediziner und Wissenschaftler dar.

Er erläutert, dass er sich seit Jahrzehnten mit der Herz- und Kreislaufforschung befaßt und 1987 am Institut des zweifachen Nobelpreisträgers Prof. Dr. Linus Pauling in Kalifornien den Zusammenhang zwischen dem Vitamin C-Mangel und dem Lipoprotein (a) entdeckt hat. Er stellt die aus dieser Forschungstätigkeit stammenden wissenschaftlichen Grundlagenartikel zur Herz-Kreislauf-Forschung dar, insb. die grundlegende wissenschaftliche Erkenntnis, dass – ähnlich wie bei der Seefahrerkrankheit Skorbut, ein Mangel an Vitaminen – insbesondere Vitamin C –  zur Schwächung und Rissen in der Arterienwand führt.

Dr. Rath berichtet dem Gericht, dass er sich bereits seit Jahren erfolgreich in der Krebsforschung engagiert. Er veweist auf seine eine wissenschaftliche Grundlagenarbeit aus dem Jahre 1992, welche als Voraussetzung der Krebszellausbreitung die Zerstörung des umgebenden Bindegewebes durch kollagenverdauende Enzyme hat.

Es wird dargestellt, dass Dr. Raths Entdeckungen in der Zwischenzeit durch eigene und unabhängige Forschergruppen umfassend bestätigt wurden.  Durch den Einsatz von Lysin in Verbindung mit Prolin, Vitamin C und bestimmten Polyphenolen steht ein biologischer Mechanismus fest, der die Ausbreitung von Krebszellen eindämmen, bzw. vollständig blockieren kann. Diesen Fortschritt der Zellforschung insbesondere die Wirkung von Vitamin C, den natürlichen Aminosäuren Lysin und Prolin sowie Polyphenolen bei der biologischen Krebsbekämpfung, hat Dr. Rath – zusammen mit seinem Forschungsteam – den international anerkannten wissenschaftlichen Fachzeitschriften und den Internet-Seiten seines Forschungsinstituts veröffentlicht (www.dr-rath-reserch.org). In allgemein verständlicher Form sind diese Forschungsarbeiten in der Broschüre „Der Durchbruch der Zellforschung im Kampf gegen den Krebs“, 1. Aufl., 2002, zusammengetragen, die wir in Fotokopie vorlegen.

Abgerundet wird die Vorstellung Dr. Raths von einer umfassenden Darstellung seiner Forschungstätigkeit, seiner wissenschaftlichen Karriere und der Tätigkeit seines Instituts in Kalifornien und den für die Zellforschung bedeutsamen Publikationen.

Dem Gericht wird der Zusammenhang zwischen der Virchow’schen Zellularpathologie und der von Dr. Rath entwickelten Zellular Medizin dargestellt.

Schließlich lässt Dr. Rath dem Gericht durch seine Anwälte vortragen, dass er sich neben seiner Forschungsarbeit auch gesellschaftlich und insbesondere in der Gesundheitspolitik betätigt. Er setze sich für die weltweite Freiheit von Vitamintherapien und anderen Naturheilverfahren ein und kläre über die Interessen der Pharmaindustrie auf. Dabei gehe es Dr. Rath nicht um eine Pauschalkritik der Pharmaindustrie, sondern vor allem um die Kritik daran, dass Krankheiten als Markte definiert  - und damit als Geschäftsgrundlage – definiert werden.

Dr. Rath verweist darauf, dass die Kritik an den Geschäftspraktiken der Pharma-Investmenbranche in anderen Ländern, wie z.B. den USA, inzwischen selbst aus dem Bereich führender Medizinkreise kommt. Er legt das Buch „Der Pharma-Bluff“ der früheren Herausgeberin des einflussreichsten Medizinwissenschafts-Journals der Welt, dem „New England Journal of Medicine,“  Dr. Marcia Angell, vor.

III.

Sodann erfolgt eine Darstellung des „Falls Dominik“, wie er sich wirklich entwickelt und ereignet hat.

Der Junge Dominik Feld war, wie sich auch aus der streitgegenständlichen Sendung ergibt und daher unstreitig bleiben dürfte, ohne Zutun Dr. Raths nur aufgrund eigenen Entschlusses seiner Eltern einer der Anwender der auf Grundlage der wissenschaftlichen Erkenntnisses Dr. Raths entwickelten Nährstoffprodukte.

Der Junge Dominik Feld war im September 2002 an einem in die Lunge metastasierenden Osteosarkom im Bein erkrankt. Im März 2003, nach dem 15. chemotherapeutischen Behandlungszyklus, entschlossen sich Dominiks Eltern, die schulmedizinische Behandlung durch Chemotherapie wegen des kritischen Allgemeinzustandes ihres Kindes abzubrechen. Der Junge wog zu diesem Zeitpunkt nur noch etwa 16 kg, was auf die Chemotherapiebehandlung zurückzuführen ist.

Die Eltern erkundigten sich nach alternativen Naturheilverfahren. Im April 2003 wurden sie durch Freunde auf die von Dr. Rath entwickelten Nährstoffprodukte aufmerksam. Nach Anwendung dieser Produkte verbesserte sich Dominiks Zustand in einer Art und Weise, dass eine weitere ärztliche Behandlung bis Ende des Jahres 2003 nicht notwendig war. Am 1. September 2003 konnte der Junge Dominik nach über einem Jahr krankheitsbedingter Pause wieder am normalen Schulunterricht teilnehmen und im April 2004 konnte er sogar wieder Fußball spielen.

Dr. Rath kannte zu diesem Zeitpunkt weder den Jungen Dominik Feld noch dessen Eltern. Erst nachdem die Eltern im November 2003 das medizinische Sorgerecht für den Jungen, auf Antrag der diesen zuvor mit Chemotherapie erfolglos behandelnden Ärzte, entzogen worden war (letztlich erfolglos, die erstinstanzliche Entscheidung wurde später aufgehoben), wandten sich die Eltern des Jungen an Dr. Rath mit der Bitte um Hilfe. Im Folgenden unterstützte Dr. Rath Dominiks Eltern bei ihrem Kampf um die Rückgewinnung des medizinischen Sorgerechts, unter anderem durch massive Öffentlichkeitsarbeit.

IV.

Angriff der Klage ist die falsche Hauptaussage des angegriffenen Films, dass der Junge Dominik Feld vor seinem Tod in der linken Lunge einen "riesigen Tumor" gehabt habe.  Diese Aussage bildet die medizinische Grundlage für die durch den Film bezweckte Diffamierung Dr. Raths.

Es wird folgendes ausgeführt:

Dominik hatte keinen Tumor in seiner linken Lunge.

Bei der Obduktion von Dominiks Leiche wurde von Prof. Urban festgestellt, dass der linke Lungenflügel (nur um diesen Teil der Lunge des Jungen geht es in der angegriffenen Berichterstattung) bei einer ersten Obduktion des Verstorbenen "nur noch in Form eines schmalen, fahl-bläulichen Saums" vorhanden war.

Dies bedeutet, dass der linke Lungenflügel des Jungen bereits längere Zeit vor seinem Tod wie ein Luftballon zusammengefallen (kollabiert) war, was ein typischer Befund ist, wenn ein Lungenflügel zu Lebzeiten verletzt wird. Die Lunge ist ein luftgefülltes Organ, das unter negativem Druck steht. Jede Verletzung eines Lungenflügels führt zu einem Kollaps desselben, der dann die Form eines leeren Luftballons annimmt. Der Befund im linken Brustraum von Dominik entspricht diesem Vorgang.

Aus ungeklärten Gründen wurde anlässlich der Obduktion von Dominik Feld, insbesondere durch Prof. Urban in dessen Gutachten vom 15.11.2004, nicht angeregt, weitere Nachforschungen über die Ursache des Kollapses des linken Lungenflügels des Jungen anzustellen. Dies ist auch deswegen erstaunlich, weil Ursache hierfür meist eine Verletzung ist, wie sie z.B. bei einem ärztlichen Eingriff vorkommt, der Pleurapunktion genannt wird. Ein derartiger Eingriff wird vorgenommen, wenn sich zwischen der Brustwand und der Lungenoberfläche in einem Spalt Flüssigkeit ansammelt, z.B. bei Entzündungen. Ein solcher Eingriff (Pleurapunktion) war bei Dominik Feld am 15. August 2004, also ca. 2 ½ Monate vor seinem Ableben, im Krankenhaus Pirmasens vorgenommen worden.

Jedenfalls folgt aus der Tatsache, dass der linke Lungenflügel des Jungen bereits zu Lebzeiten vollständig eingefallen und damit auch vollständig funktionsunfähig war, dass sich dort kein Tumor, geschweige denn ein „riesiger Tumor“ gebildet haben kann. Dies ist ohne weiteres einsichtig, insbesondere deswegen, weil aufgrund des Zusammenfalls des linken Lungenflügels dieser Lungenflügel kein funktionsfähiges Organ mehr war. Schon deswegen konnte sich dort kein Tumor bzw. keine ausgedehnte Metastasierung bilden

Dass die linke Lunge des Jungen bereits zu Lebzeiten kollabiert war, wurde in mehreren Kliniken, in denen sich Dominik nach dem 15. August 2004 aufhielt, ausdrücklich diagnostiziert. So wurde bspw. in der Klinik Villa Medica sogar der Versuch unternommen, durch Anlegen einer Art Saugpumpe (sog. Bülau-Drainage) die zusammengefallene linke Lunge wieder in einen funktionsfähigen Zustand zu versetzen. Dies ist durch den Entlassungsbericht dokumentiert. Auch die Stellungnahme von Dr. med. Gerd Hadrich, der den Jungen Dominik Feld in den letzten Wochen vor seinem Tod begleitete, bestätigt dies.

Dominik hatte auch im Brustraum keinen riesigen Tumor. Auf den CT-Aufnahmen, die kurz vor Dominks Tod angefertigt wurden, ist kein maligner Tumor oder keine Riesenmetastase im Brustraum erkennbar. Ein solcher Tumor bildet sich auf einer CT-Aufnahme in der Regel als umschriebener Herd ab und nicht als gleichmäßig dunkle Fläche wie dies bei den CT-Aufnahmen von Dominik Feld der Fall ist.

Noch entscheidender aber wird die Tatsache, dass Dominik in seinem linken Brustraum keinen Tumor hatte, durch die Ergebnisse einer Punktion im linken Brustkorbbereich vom 26.10.2004 belegt. Am 25.10.2004 wurde bei Dominik im Oasis of Hope Hospital unter der Assistenz von Herrn Dr. Hadrich eine Punktion im linken Brustkorbbereich durchgeführt wurde. Die Sonde wurde bis in die auf den CT-Aufnahmen als graue Fläche dargestellte Masse vorgeschoben, wobei die Ärzte sich zum damaligen Zeitpunkt nicht sicher waren, ob es sich bei dieser Masse um ein Koagel, einen Klumpen aus altem Blut, oder um ein Blutgerinnsel handelt.

Bei dieser Punktion wurden zu Beginn 1,5 ml Flüssigkeit abgesaugt, die vom behandelten Arzt Dr. Brockman an den Pathologen Dr. Alfonso Valenzuela E. zur cytologischen Untersuchung eingereicht wurden, der das Ergebnis der Untersuchung in seinem Bericht vom 27.10.2004 zusammenfasst. Die histologische Untersuchung der Drainageflüssigkeit ergab keinen Nachweis von Krebszellen. Den Bericht von Dr. Alfonso Valenzuela E. vom 27.10.2004 legen wir samt beglaubigter Übersetzung ins Deutsche vor. Die Diagnose lautet: „Zytologie von Flüssigkeit aus Pleuraerguss, negativ hinsichtlich Malignität.“

Zum selben Untersuchungsergebnis kam bereits am 09.09.2004 das pathologische Institut Dr. Dykgers, Dr. Langwieder und Dr. Rees. Dr. Aschhoff hatte Gewebematerial aus dem Katheder, welcher sich noch am 06.09.2004 im Pleura-Raum von Dominik befunden hatte, zur Untersuchung an das pathologische Institut geschickt. Die Diagnose des Pathologischen Instituts lautet: „Katheterspitze mit anhängendem Fibronkondensat ohne Hinweise in Richtung Malignität.“

Zum Nachweis der Positionierung des Katheters legen wir als ein CT vom 06.09.2004 vor, in dem der Katheter sichtbar ist.

Auch Herr Dr. Aschhoff bestätigt in seinem Entlassungsbericht vom 15.09.2004, dass das bei der Drainage entnommene Gewebematerial „ohne Hinweis in Richtung Malignität“ gewesen sei.

Die  Feststellung in dem Gutachten von Prof. Urban vom 15.11.2004, dass als Hauptursache für das Ableben von Dominik ein „ausgedehntes Tumorleiden mit riesigen Tumormassen“ verantwortlich sei (dort S. 18, Abs. II.), ist unzutreffend. Diese Schlussfolgerung wird durch die tatsächlich vorgefundenen und im Obduktionsbericht dargestellten Befunde nicht gestützt. Die Feststellungen von Prof. Urban in seinem Obduktionsberichten sind widersprüchlich.

In dem Obduktionsbericht vom 15.11.2004 stellt Prof. Urban zunächst fest, dass die gesamte linke Brusthöhle mit einem „prall-elastischen, teilweise auch derben Gewebekonglomerat ausgefüllt“ sei (dort S. 9, Ziff. 24). Das Gewebekonglomerat wiege 1.650 g. Auf S. 12, Ziff. 36 wird dieses Gewebekonglomerat vage beschrieben. Diese Beschreibung verwendet medizinisch nicht faßbare Begriffe. Jedenfalls stellt sie keine Diagnose eines malignen Prozesses dar. Was immer Prof. Urban gefunden hat, es hat sich außerhalb der Lunge befunden und kann deshalb keinen Tumor in der Lunge darstellen.

Wenige Seiten weiter heißt es in dem Bericht dann unvermittelt, dass „die linke Lunge“ – und nicht mehr das sich außerhalb der Lunge befindliche Konglomerat - ein Gewicht von 1.650 g. aufweise (dort S. 15, Ziff. 50).

Dieses Konglomerat hat Prof. Urban zurückbehalten und nicht den Eltern von Dominik mit der Leiche übergeben.

Angesichts der Tatsache, dass dieses 1,65 kg schwere Konglomerat Gegenstand zahlreicher Abbildungen, nicht zuletzt in der Boulevardpresse, war und in diesem Zusammenhang immer wieder als entscheidende Todesursache dargestellt worden war, war eine unabhängige Untersuchung dieses Konglomerats ein wichtiger Schritt zur weiteren Aufklärung des Ablebens von Dominik. Aus diesem Grund hatten die Eltern von Dominik durch ihren Anwalt mehrfach darauf hingewiesen, dass sie nach Abschluss der Untersuchungen alle von Prof. Urban einbehaltenen Gewebe- und Organteile zurück erhalten wollen. Dies wurde ihnen von der Staatsanwaltschaft auch zugesichert, nachdem ein von den Eltern von Dominik beauftragter Vertrauensarzt bei der Leichenöffnung nicht zugegen sein durfte.

Im August 2006 wollten die Eltern von Dominik von einem von ihnen beauftragten Arzt die Gewebeteile einschließlich des 1,65 kg schweren Konglomerats in der Rechtsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz abholen lassen. Die ihnen in diesem Zusammenhang ausgehändigten Gewebeteile bestanden jedoch lediglich aus einem Dutzend Objektträgern mit mikroskopischen Schnitten und einem Dutzend spielwürfelgroßen Gewebestückchen, die eingesamt ein Volumen von weniger als 50 ccm aufweisen.

Die Eltern wandten sich darauf hin erneut an die Staatsanwaltschaft, die von Prof. Urban eine Stellungnahme hinsichtlich des Verbleibs des 1,65 kg schweren Konglomerats verlangte. Im Oktober erklärte Prof. Urban den „Verlust“ des 1,65 kg schweren Konglomerats mit einer Auflösung desselben bei verschiedenen Waschvorgängen, so dass das Konglomerat letztlich als Beimengung de facto im Abfluss verschwunden sei. Wörtlich heißt es in seinem Schreiben vom 09.10.2006 an die Staatsanwaltschaft:

          „… [ist] es durchaus nicht ungewöhnlich […], dass nekrotische Teile der Organasservate im Rahmen der notwenigen und auch erfolgten Wechsel der Fixierflüssigkeit abgelöst werden und beim Flüssigkeitswechsel dann mit der Flüssigkeit als nicht mehr identifizierbare und nur unter Verwendung von feinen Sieben weiter asservierbare, jedoch für die Untersuchungen vollständig ungeeignete Beimengungen entsorgt werden.“

Diese Erklärung des „Verlusts“ des 1,65 kg schweren Konglomerats ist unglaubwürdig und konstruiert. Organteile, einschließlich Krebsgeschwülste, lassen sich durch Waschvorgänge nicht auflösen. Dies geschieht allenfalls mit Blutgerinnseln und anderen aus Körper- und Blutflüssigkeit zusammengesetzten Konglomeraten.

Die Feststellung von Prof. Urban im seinem Obduktionsbericht vom 15.11.2004, dass als Hauptursache für das Ableben von Dominik ein „ausgedehntes Tumorleiden mit riesigen Tumormassen“ verantwortlich sei (dort S. 18, Abs. II.), wird demnach auch von ihm in ergänzenden Ausführungen vom 06.01.2005 nicht mehr aufrechterhalten. In diesem ergänzenden Ausführungen, die Prof. Urban soweit ersichtlich aus eigenem Antrieb und nicht auf Bitten der auftraggebenden Staatsanwaltschaft gemacht hat, ist nach wie vor davon die Rede, dass der Junge an Krebs erkrankt war, was unstreitig ist, um dann zu dem Ergebnis zu kommen, dass „letztlich eine mittelbare Kausalität zwischen dem Tumorleiden und dem Tod ohne vernünftige Zweifel“ vorliege.“

V.

Zusammenfassend wir festgehalten, dass sich in dem gesamten Gutachten von Prof. Urban  kein einziger Hinweis darauf findet, dass in dem linken Lungenflügel des Jungen ein Tumor vorhanden gewesen ist oder dass ein derartiger Tumor den Tod des Jungen verursacht habe. Insbesondere erwähnt der Gutachter in seiner Zusammenfassung, S. 17, an keiner Stelle die linke Lunge!

Hingewiesen wird im Zusammenhang mit dem Gutachten auf eine Frage der medizinischen Terminologie, die möglicherweise Ursache für eine gewissen Verwirrung ist: Prof. Urban verwendet häufig den Begriff „Tumor“. Medizinisch wird mit diesem Begriff eine Geschwulst, also die „örtlich umschriebene Zunahme des Gewebevoluments“ gekennzeichnet. Unter dem Stichwort „Tumoreinteilung“ folgt bei Pschyrembel dann die Unterscheidung in benigne und maligne Tumoren. Wenn also Prof. Urban lediglich von „Tumor“ spricht, bedeutet dies noch nicht, will er damit den Tumor als malignen Tumor oder Krebstumor bezeichnen will. Die Aussage, dass sich in der Brusthöhle ein „derb-elastischer“ Tumor befand besagt somit nichts über eine Bösartigkeit dieses Tumors. Mit dem Wort Tumor nach der Definition von Pschyrembel lässt sich auch das „Gewebekonglomerat“ kennzeichnen, das Prof. Urban in dem Gutachten mehrfach erwähnt.

Aufgrund dieser gesamten Umstände ist die zentrale Aussage des Films, Dominik Feld habe in seiner linken Lunge einen riesigen Tumor gehabt, falsch.

Das Gericht wird gebeten, dem SWR und Beate Klein die Wiederholung dieser Aussage bei Androhung von Ordnungsmitteln zu verbieten.


23.03.2007

Die beweisbaren Lügen
des Prof. Heribert Jürgens Sind Lügen in unserem Staat bei dem ehemaligen Münsteraner Dekan (Prof. Jürgens) erlaubt, wenn er dadurch ein Kind(er) gefährdet, durch öffentliche Unwahrheiten? Wieso bekennt Jürgens nicht öffentlich, dass seine Chemotherapie nach Coss 96 oder jetzt mit Euramos mit 2 neuen Zytostatika bei Dominik nichts brachte, obwohl dies von uns zweifelsfrei bewiesen werden kann?

Wenn ein Professor der an für sich ein Bekenner sein soll – so die amtliche Übersetzung – zu einem Fraudator mutiert -lt. Übersetzung Betrüger- dann ist dies schon ein ungesetzlicher und unseriöser Bereich auf dem der GPOH Präsident Jürgens sich bewegt.

Beweise: Dominik hatte am 23.09.2002 in der Radiologischen Abteilung des Jung-Stilling Krankenhauses im CT 4 Metastasen, eine im Apikalen Unterlappensegment links in Angrenzung an den großen Lappenspalt l.61, im apikalen Unterlappensegment rechts l.61 und 2 Läsionen im lateralen Mittellappensegment rechts l71 und 75 subpleural. Dann bekam Dominik die von Prof. Jürgens hochgelobten Chemoblöcken, die laut seiner unwahren Version (im Fernseher als auch in der Zeitung) so gut angeschlagen hat. Jetzt werden wir Ihn beweisen, dass Jürgens öffentlich gelogen hat und das die Chemotherapie gerade das Gegenteil bewirkte. Am 28.03.2003, also gut 6 Monate mit chemotherapeutischen Behandlungen, hatte Dominik ein weiteres CT, jetzt in Münster direkt bei Jürgens dem damaligen Dekan der Uniklinik Münster. In diesem CT vom 28.03.2003 ist eindeutig festgehalten, das Dominik 8 sichtbare Metastasen hatte. D.h. im Klartext eine eindeutige Progression (siehe Zusammenfassung der fachgutachterliche chirurgisch-pneumologische Stellungnahme vom 15.03.2004 Uniklinik Freiburg), also Vermehrung der Metastasen trotz Chemotherapie nach Jürgens.

Auch das angestrebte Sorgerechtsverfahren vom gewissenlosen Jürgens war nie berechtigt. Es beruhte nur auf Hass, weil Jürgens nicht das schaffte, was die Zellularmedizin konnte. Nämlich Metastasenresektion ohne OP. Eindeutig ist belegt, dass die Metastasen auf CT Bildern – einschließlich Befund - in der Lungenklinik Hemer durch die Zellvitalstofftherapie zurückgingen und fast nicht mehr sichtbar waren. Im Januar 2004 sogar nicht mehr sichtbar, erst auf Druck von hoher medizinischer Seite, musste der Radiologe in Mühlheim noch eine Änderung vornehmen. Auch diese erzwungene Änderung ist höchst suspekt.

Desweiteren hatte Jürgens eine Lungen-OP angestrebt, die nie medizinisch indiziert war. Dies hatte er zum Anlass des damaligen Sorgerechtsverfahrens vorgebracht.

Das Tumorzentrum Essen unter Prof. Schütte sagt eindeutig: „Es gibt keine Überlebensverlängerung bei einer adjuvanten Chemotherapie mit anschließender Metastasenresektion (Lungen - OP). Auch Prof. Ruf vom Tumorzentrum Freiburg schließt sich dieser Meinung an und das Tumorzentrum München sagt dies ebenfalls. Jürgens sah in der Lungen-OP einen medizinischen Versuch. Aber keine Verbesserung bzw. Lebensverlängerung . Wenn man o. g. drei Quellennachweise sich nochmals anschaut, und dann nochmals den Unsinn in den Zeitungen und dem Fernseher hört, muss man sich fragen, wieso wird öffentlich so gelogen. Die Bürger unseres Landes sollen annehmen, wir sind schlechte Eltern und der Rest der Welt soll bei Krebserkrankung weiterhin Chemotherapie nehmen.

Jürgens hat die Öffentlichkeit betrogen, wer betrügt in wichtigen Angelegenheiten und kleinen Kindern Angst einjagt, ist in unseren Augen ein gewissenloser Mediziner. Wenn sich Jürgens jetzt falsch behandelt fühlt, kann er gerne Klagen, dann werde ich Ihm die handfesten Beweise liefern. Dies wird er aber nicht tun, weil er weiterhin unerkannt bleiben will und unser Fall von oberster Stelle unter den Teppich gekehrt werden soll. Wieso darf dieser Professor öffentlich noch Vorträge halten? “ Wenn Eltern die Therapie verweigern“. Kann man diesem Mann überhaupt noch glauben? Wir müssten Vortrage halten, “ wenn Professoren mit Sorgerechtsentzug drohen.“

Wer schützt die Eltern vor solchen Wölfen im Schafspelz? Wo ist in unserer Sache die angeblich objektive Justiz (STA- Münster, Koblenz, Siegen, Mainz und GSTA Hamm, Koblenz), das Jugendamt? Sind die staatlichen Institutionen einschließlich vieler Politiker bei den Pharmagehilfen bewusst blind? Es nützt nichts, 2006 dass Jahr des Kindes auszurufen und die Kinder in Deutschland sind Freiwild der Chemo-Onkologischen Gifte, oder der fadenscheinige § 1666 (Sorgerechtsentzug) tritt wegen haarsträubenden Angaben eines Professors sofort in Kraft, ohne ordentliche Prüfung. Jürgens hätte eigentlich die kompletten Kosten des damaligen Sorgerechtsverfahrens tragen müssen, weil es nie eine ordentliche Handhabe gegen uns gab. Außer Jürgens grenzenloser Hass gegen die Wahrheit, die wir jedem der es Wissen will, mit Fakten der Wirklichkeit belegen können.

Wir Klagen Jürgens weiterhin an betrogen zu haben. Auch wenn unsere staatliche Institution für Recht und Ordnung mit ihren weisungsbefugten Ministern aus Hörigkeit dies nicht so sieht (trotz erdrückender Beweislast unsererseits). Am jüngsten Gericht werden alle jungen ehemaligen Patienten, die Jürgens auf dem Gewissen hat, sei es durch Psychojagd, Medizinerdrohungen oder durch eine Giftkur ohne nutzen empfangen und anklagen. Was hast du mit uns gemacht? Wie viel Elend hast du über viele Familien gebracht? Wie viel mal hast du gelogen, damit deine Chemotherapie weiterhin Standart sein konnte? Wie viel mal hast du Eltern unter Druck gesetzt, oder genötigt damit sie in eine Giftkur ohne nutzen einwilligten? usw. Hierzu spielen alle mit (Mediziner, Medien, Politiker, Justiz) wie in einem Orchester, mit der Pharmaindustrie als Dirigenten.

Man muss sich am Schluss fragen: „Wieso werden gewisse elitäre Kreise in Deutschland nie verurteilt?

Vielleicht gibt es doch noch eine Gerechtigkeit auf dieser Welt?

Oder wir müssen warten bis zum jüngsten Gericht.


16.03.2007

Die betrügerischen Machenschaften um Noch-Intentant VoßInformationsbetrug an Millionen von deutschen Steuerzahlern ist kein Kavaliersdelikt. Wenn der verlogene Film „Der Fall Dominik, oder das Geschäft mit der Krebsangst“ am 11. April 2007 mit allen verlogenen, haltlosen und kriminellen Handlungen ein Stelldichein hält, hat der Millionenbetrüger Voß wieder Zahltag.

Über die betrügerischen Taten bzw. die Scharlatanerie des Intendanten Voß und seiner verlogenen Pharmajournalistin Klein, haben wir schon einiges auf dieser Website geschrieben.

Beweise, dass Voß Millionen Zuschauer bewusst betrügt, zeigt er jetzt wieder, indem er diesen unwahren Film über unseren verstorbenen Sohn wieder sendet. Zum insgesamt fünfzehnten Mal in den letzten zweieinhalb Jahren. Dieser Unmensch ist nicht nur gewissenlos, sondern auch pietätlos und unchristlich wie ein Hochgratfreimaurer. Er erhielt von einigen gottlosen Richtern (bewusst Blinde) einen Freifahrtschein, diese Unwahrheiten zu senden. Es ändert auch nichts, wenn Voß erwähnt, dass einige Gerichte o. g. Film trotz unseren Anstrengungen zuließen. Wir haben mehreren Gerichten beweiskräftige Tatsachen vorgelegt, seien es anonyme Drohungen wie „Ihr Mördergesindel verschwindet“, das kriminelle Verbrechergutachten von Urban, die vielen Lügen, die gewissenlosen Ärzte zu rehabilitieren usw. Unsere Unrecht-Justiz hat in unserer Sache und seit dem Hartz-Urteil ihre Glaubwürdigkeit im Volk eingebüsst. Nach dem Motto: Die großen lässt man laufen (Hartz, Voß, Urban, Aschoff, Jürgens, Kohl, Jullien, Ackermann), die kleinen hängt man auf (Dörfer, Vater von Steffi Graf, kleine RA die betrogen haben und wir natürlich).

In unserem Fall, hat ein Rechtsanwalt einmal schriftlich festgehalten, „da traut sich die Justiz nicht ran!“ Wieso wohl? Weil wir in einer Pharmadiktatur bzw. in einem Pharmaregime leben. 4500 Hausausweise im Bundestag für die Lobbyisten sind Beweis genug. 7 ½ für jeden BTA. Geld verdirbt den Charakter und manipuliert die Meinung und das Rückrat aller regierenden Politiker.

Jetzt kommen wir zu den reproduzierbaren und wahren Beweisen:Das Gefälligkeitsgutachten des kriminellen Urban, der alle Organe bzw. das Corpus Delicti (die linke Lunge) verschwinden ließ, obwohl die Staatsanwaltschaft Koblenz dies eindeutig untersagte! Außerdem hat dieser skrupellose Gerichtsmediziner die wahren Ursachen, die in der Asservatenflüssigkeit vorhanden waren (und somit alle Nachweise) einfach gewechselt und somit für immer vernichtet. Diese genannten Tatsachen stellen zweifelsfrei einen eindeutigen Bruch der Aufbewahrungspflicht dar. Wo ist der Haftbefehl gegen diesen Betrüger? Urbans Vertuschungsgutachten wird im Film erwähnt. Ein nicht reproduzierbares Gutachten – wie bei Dominik – mit Verletzung der Dokumentationspflicht, ist verwerflich und somit null und nichtig. Auf Einwände von uns, tut das Justizministerium so, als wäre es nicht für Urban zuständig. Nach dem Motto: Stell dich dumm und friss viel. Somit darf Urban eine kriminelle Handlung begehen, ohne dass dieser dafür haftbar gemacht wird. Er darf tun und lassen was er will, er hat also immer Fassnacht.
  Die Pathologischen Befunde – 4 an der Zahl – aus dem In- und Ausland, die alle unabhängig aussagen, dass Dominik keine Malignität in der Lunge hatte. Das heißt: Kein Krebs. Auch diese Info liegt Voß und Klein vor und ist auf dieser Website zu sehen. Es wird der kriminelle Arztbefund aus dem Jung-Stilling-Krankenhaus aus Siegen erwähnt, dass Dominik einen angeblichen riesigen Tumor im Kopf und in der Lunge haben sollte. Beides ist gelogen und entspricht nicht den Tatsachen. Der operierende Oberarzt Dr. Bel hatte damals bestätigt, dass er beim ersten Mal (Mai 2004) ein Hämatom ausgeräumt hatte (Sportunfall) und das es sich bei der zweiten Komplikation (Juli 2004) um ein Ödem handelte, resultierend von der ersten OP-Narbe. Die eidesstattliche Versicherung unserer Zeugen liegt der Staatsanwaltschaft Koblenz vor und wurde nie gewürdigt. Wieso werden Befunde falsch geschrieben obwohl kein Tumor vorlag? Dies hat einen verbrecherischen Charakter.
  Die verlogene Trittbrettjournalistin Klein hatte Bilder – trotz eindeutiger Verneinung uns gegenüber – im Film veröffentlicht. Dies hat Sie unter Zeugen ausgesagt. Erstaunlich ist auch, dass die Pharmajournalistin Klein bereitwillig Einblick in unsere Krankenakten hatte bzw. informiert wurde. Sie ist für den kriminellen Film vom Pharmaregime zweimal ausgezeichnet worden. Wenn wir von der deutschen Justiz im Stich gelassen werden und es nur mit blinden Maulwürfen zu tun haben, werden wir als Betroffene wenigstens in unserer so genannten Demokratie die Wahrheit sagen dürfen. N ämlich, dass der Film über Dominik eine kriminelle Handlung darstellt. Wo ist eigentlich das angeblich hochgelobte Arztgeheimnis in unserem Fall? Wieso sind die gewissenlosen Ärzte die wir anzeigten, sei es aus Siegen Prof. Hase i. R. (jetzt Gutachter vor Gericht), aus Kirchen-Buchal der Kinderchefarzt, von der Villa Medica der Klinikleiter Aschoff, Jürgens und Urban noch nicht verurteilt worden? Haben die Richter, Staatsanwälte und weisungsbefugten Politiker, die von uns allesamt angeschrieben wurden, eine gelbe Armbinde oder die Pharmahandbremse in der Hand? Oder dürfen diese Damen und Herren in der Pharmadiktatur nicht die Pharmagehilfen verurteilen?
  Die gefälschte Mäusestudie von Gaedeke ist eine betrügerische, kriminelle Handlung, in Zusammenarbeit mit der verlogenen Pharmajournalistin Klein vom SWR. Trotz Verurteilung von Gaedeke wegen seiner gefälschten Mäusestudie wurde diese unqualifizierte Schnellschussstudie von Gaedeke im Filmbeitrag platziert. Keineswegs wird erwähnt, dass das Amtgericht in Berlin diese Mäusestudie für ungültig erklärte und somit verurteilte.
  Aschoff hat mehrmals im Filmbeitrag gelogen und somit wissentlich die Unwahrheit gesagt. Gegen diesen skrupellosen Herrn läuft immer noch ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken. Auch hier sind die Richter gehalten diesen gewissenlosen Arzt freizusprechen, wie das Landgericht Landau im September 2006 mit einem blinden Richter, einer unwissenden Vorsitzenden und einem jungen, grinsenden, impertinenten Richter einer Unrechtjustizentscheidung mit Befangenheit fällte. Oh Deutschland, geht wirklich noch alle Macht vom Volke aus oder sind wir nur noch ein Unrechtstaat, der elitäre Pharmaschösslinge freispricht? Es sind nicht alle vor dem Gesetz gleich. Manche sind gleicher. Auch diese Juristen müssen irgendwann Farbe bekennen vor unserem Schöpfer. Aber was sage ich, diese haben Ihn (unseren Herrn und Gott) aus euren Gerichtsälen verbannt (Kruzifixentfernung in den Gerichtssälen). Woher stammen die Gesetze? Diese sind Abwandlungen der 10 Gebote. Was habt ihr aus den Gerichtssälen gemacht, eine Räuberhöhle? Ich wollte es gäbe nochmals einen gerechten und christlich eingestellten ehemaligen Justizminister wie den Juristen Süsterhenn in Rheinland-Pfalz. Wenn die heutige Politprominenz die 10 Gebote einhalten würde, gäbe es nicht so viel Betrug in unserem Staate und unser Fall wäre schon längst ordentlich behandelt worden. Aber dem ist nicht so, unser Fall – einschließlich dem Verbrechergutachten von Urban – schreit nach Gerechtigkeit. Wo ist die Stimme unseres Landesvaters der sich angeblich für Menschen, die ungerecht behandelt werden, einsetzt? Nur nicht für uns! Wir haben Ihn mehrmals angeschrieben. Er antwortete immer als Weltmeister der Ausflüchte und gab immer bereitwillig die Angelegenheit weiter. Nach dem Motto der General gibt die Verantwortung an den Gefreiten ab.
  Erstaunlich ist auch das der mexikanische Arzt Contreras nie unseren Jungen behandelte und doch haarsträubende Aussagen im Filmbeitrag machte, in einer fremden Sprache (spanisch oder englisch) auf einem sehr lauten Marktplatz (unverständlich) obwohl dieser Mann perfekt deutsch spricht. Er hatte 5 Jahre Medizinstudium in Wien absolviert.

Der komplette Film ist unseriös und mit verlogenen Handlungen nur so gespickt. Mit welcher Berechtigung darf der Voß-Sender Millionen Zuschauer in die Irre führen? Es ist nach unseren vorliegenden Tatsachen zweifelsfrei, dass dieser Film eine kriminelle Handlung darstellt. Wenn der betrügerische Voß der Meinung ist, dass wäre nicht so, macht er sich etwas vor. Der scheidende Voß bekommt jährlich 36,8 Millionen € Sponsorgelder auf die er nicht verzichten möchte (so seine Aussage in einem Interview vom Januar 2006). Als Abschluss seines betrügerischen Handelns will er die ahnungslose Bevölkerung am 11. April nochmals für Dumm verkaufen. Auch Voß muss irgendwann einmal Rechenschaft vor unserem Schöpfer abgeben. Da es in diesem Pharmaregime keine Gerechtigkeit gibt, wird für solche Herren die Wahrheit am Jüngsten Gericht für immer geklärt.

Desweiteren warten wir immer noch auf eine Antwort des ehemaligen katholischen Pfarrers und jetzigen Vorsitzenden des Rundfunkrates. Überschrift: Beschwerde wegen grob-vorsätzlicher Täuschung im Filmbeitrag „Der Fall Dominik“. Auch von diesem ehemaligen geistlichen Würdenträger hätten wir mehr erwartet. Als Pfarrer im Ruhestand ist er immer noch verantwortlich für die Erbringung der Wahrheit. Nach unserer letzten Stellungnahme hat sich Voß auch nicht mehr gemeldet, weil Ihm wahrscheinlich gegenüber unseren Tatsachen die Argumente ausgegangen sind.


23.02.2007

Josef Feld Steinebach, den 18.01.2007

Ministerium der Justiz

An den Justizminister persönlich

Herrn Dr. Heinz Georg Bamberger

Anzeige wegen Betrugs, gegen Prof. Urban den Gerichtsmediziner und Medizinischen Leiter

der Universitätsklinik Mainz und Mitglied des Klinikvorstandes wegen Amtsmissbrauch -

Vernichtung des Hauptasservates, die linke Lunge unseres Sohnes- trotz Aufforderung der

STA - Koblenz vom 22.11.2004, Akten -Nr. 110, alle Organe aufzubewahren und diese

zwecks ordentlicher Bestattung zuzuführen. Desweiteren wegen des Verdachts der

Gutachtenfälschung, dass wir Ihnen hiermit versuchen mit Beweisen darzulegen und gegen

Strafvereitelung bei der von uns angezeigten Ärzteschaft, die durch dessen Gutachten alle

einen Persilschein erhielten. Desweitern kommt noch arglistige Täuschung hinzu, weil Prof.

Urban in Verbindung mit der STA- Koblenz anordnete, die Makroasservate von einem

Bestattungsinstitut abzuholen und die Abholung als Leichenteile kaschierte, was einer

ungeheureren Lüge gleichkommt. Die eigentlichen Leichenteile – Beweismittel,

Hauptasservat – wurde von Urban trotz eindeutiger Vorgabe in subversiver Weise vernichtet.

Die Kosten des Bestattungsinstituts fordern wir von Urban zurück, weil es sich hier

nicht um Leichenteile handelte, sondern nur um Makroasservate. In diesem Fall war kein

Beerdigungsinstitut notwendig. Oder fährt man neuerdings Makroasservate von Klinik zu

Klinik mit Hilfe eines Beerdigungsinstituts? Als letzte Klage gegen Prof. Urban möchte ich

noch Leichenschändung vorbringen. Da Urban aus unerklärlichen, unethischen Gründen

Teile der Gehirnmasse bzw. Schnitte nicht an den Ort der Entnahme zurücklegte, sondern in

den Bauchraum, zeugt von einer minderen Achtung unseres toten Jungen (Quelle:

2.Obduktionsbericht aufgrund des Verdachts der Manipulation). Aussage telefonmündlich

von Herrn Säcker, ehemaliger Präparator der Gerichtsmedizin Hamburg. Wortlaut: „So etwas

ist unethisch und Leichenschändung.“ In meinen 2000 Untersuchungen habe ich alle Teile

immer an den Ort der Entnahme zurückgelegt.“

Sehr geehrter Herr Justizminister Dr. Bamberger,

aus gegebenem Anlass, möchte ich, der Vater von Dominik Feld, folgendes zu Protokoll

bringen, gegen Prof. Urban, das zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens ausreichen

müsste.

Da wir durch das Schreiben (STA Akten-Nr. 101-102) unseres Rechtsanwalts Dr.

Pflugmacher vom 19.11.2004 die Staatsanwältin Frau Jedinak darum baten, die Körperteile

unseres verstorbenen Sohnes nicht zu vernichten, hatte diese, durch Ihr Schreiben vom

22.11.2004 (STA Akten-Nr. 110) Prof. Urban höchstpersönlich davon in Kenntnis gesetzt,

alle Körperteile, nach Abschluss der eigentlichen gerichtsmedizinischen Arbeiten,

vollständig an uns auszuhändigen. Sollte es wirklich sein das der langjährige

Gerichtsmediziner Prof. Urban vergessen hat wie man Gewebeteile bzw. Organteile

asserviert? Man könnte auch annehmen, dass durch das Vernichten des Hauptasservates

 

unsere Aussagen einer kollabierten Lunge und großem Fibrinkonglomerat korrekt waren. Ein

Fibrinkonglomerat löst sich nämlich in Fixierflüssigkeit auf. Außerdem legt sich Prof. Urban

in seinem Gutachten fest, weil er von einem schmalen Saum, links spricht, das eindeutig auf

eine kollabierte linke Lunge schließen lässt. Wieso ist der Hauptbeweis (angeblicher Tumor

1,65 kg) vernichtet worden, trotz eindeutiger Vorgaben? Wenn Prof. Urban ein reines

Gewissen hatte, und seine Ermittlungen reproduzierbar sein sollten, hätte er das

Hauptasservat – wie schriftlich fixiert – uns zuleiten müssen. Am Freitag, den 11.August

2006 war der Termin der Entgegennahmen der angeblichen Leichenteile bzw. Organteile.

Ausgehändigt wurde Dr. Pflugmacher, unserem Rechtsanwalt, im Beisein Dr. Hadrichs mit

seiner Ehefrau und den beiden Männern des Bestattungsinstituts ein gurkenglasgroßes

Gefäß, das niemals alle Organe enthalten konnte. Auf dreimaliges Ansprechen des

Assistenten, durch unseren Rechtsanwalt, hatte dieser verneint, mit dem Zusatz, dass der

Rest wohl im Institutofen verbrannt worden sei. Wo ist die komplette, sonst übliche

Photodokumentation oder Videoaufzeichnung der kompletten Asservate –

dreidimensional - die der STA in den Akten fehlen und uns somit auch zugänglich sein

müsste? Prof. Urban hat hier eindeutig die Rechtsgrundlage, Aufbewahrung von Organteilen

einer lückenlosen Dokumentationspflicht verletzt und somit auch die staatsanwaltlichen

Ermittler getäuscht. Durch diese Pflichtverletzung hat er gesetzeswidrig bzw. grob-fahrlässig

gehandelt und somit das komplette Gutachten in Frage gestellt. Jetzt am 09. Oktober 2006

schreibt Urban, dass durch Fixierflüssigkeitswechsel 1,65 kg angebliche Tumormasse im

Abguss bzw. durch das Sieb auf nimmer wieder sehen verschwunden sind. Wieso wechselt

Urban die Asservatenflüssigkeit, wenn andere Gerichtsmedizinische Institute diese

Jahrzehnte in gleicher Flüssigkeit akkurat und in bester Qualität asservieren? Lt. unserem

erfahrenen Präparator Herrn Säcker (anfangs erwähnt) sagt dieser: „Man wollte die wahren

Ursachen, die in der Fixierflüssigkeit nachweisbar waren weggießen. Darum wurde

diese gewechselt.“ Trotz all dieser uns vorgebrachten Fakten, lautet die Pressemitteilung,

Dominik ist an Krebs gestorben, mit dem Zusatz, es ist jetzt amtlich, so die Presse. Wenn

Manipulationen in unserem Staat amtlich sind, können wir in einem Rechtstaat nicht tatenlos

zusehen, wie Gesetze durch subversive Sachverständige –wie Urban- ausgehebelt werden.

Hier hatte anhand der kompletten Unterlagen, die Staatsanwaltschaft und

Generalstaatsanwaltschaft versäumt, unsere Angelegenheit in geordnete Bahnen zu lenken,

und Prof. Urban frühzeitig die Grenzen zu zeigen. Ist es normal, dass ein Professor der an

für sich lt. Übersetzung ein Bekenner sein soll, zu einem Fraudator (Betrüger) mutiert und

für den eindeutigen Schwindel die Staatsanwaltschaft Koblenz missbraucht, um dies an die

Öffentlichkeit zu bringen? Die Bevölkerung wurde durch Urban bewusst getäuscht.

Es bleibt ein bitterer Beigeschmack einer Gehilfenschaft bzw. Begünstigung für die von uns

einzeln angeklagte Ärzteschaft, (eh. Dekan Prof. Jürgens Uniklinik Münster, Prof. Hase a. D.

Jung –Stilling Siegen jetzt Gutachterposten vor Gericht, Dr. Aschoff Villa Medica Edenkoben,

Dr. Buchal DRK Kirchen) die durch Prof. Urban aus unserer nachträglichen Sicht,

unsachgemäßen, gerichtsmedizinischen Arbeiten, eines sicherlich, pharmabegünstigten

Professors, hier allesamt in Unschuld gewaschen wurden. Man kann auch der

Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft den Vorwurf machen, obwohl

schriftliche Zeugenaussagen und Pathologische Befunde aus dem Inn- und Ausland

vorlagen nebst unseren Strafanträgen gegen einzelne Ärzte, diese nicht ordentlicher

gewertet zu haben und somit durch das Urbanische Gutachten eine Strafvereitelung

stattfand.

Ferner wollte ich, wegen Prof. Urbans gerichtsmedizinischen Arbeiten noch einen Betrug –

oder sollen wir es gewollte Vergesslichkeit nennen - erwähnen (Amtsmissbrauch). D.h. er

schreibt in seinem Gutachten Ad.3/ Seite 7, STA Akten -Nr. 127, Wortlaut: Zur Problematik

der Hirnmetastase ist zunächst festzustellen, dass Initial entsprechend der in den

Krankenakten (er meinte aus dem Krankenhaus Jung- Stilling in Siegen) dokumentiert,

Symptomatik davon auszugehen, das es sich um einen raumfordernden Prozess als Folge

einer Knochenmetastase gehandelt hat. Da wir eindeutig und mit 100 %-iger Sicherheit

wissen, dass es sich bei dieser Angelegenheit um den rechten Schläfenbereich handelte,

 

oder um es medizinisch auszudrücken, den Parietalkonex mit dem älteren Kontusionsherd

(Prellung, Quetschung bzw. mechanischer Schaden). Dieser Kontusionsherd der durch den

Sportunfall an der rechten Schläfe herrührte, wurde von Prof. Urban übersehen, mit den

Worten, „er geht davon aus.“ Weis Prof. Urban es definitiv, oder nicht? Ansonst ist o. g. Satz

von Ihm rein hypothetisch zu betrachten. D.h. Vermutungen haben in einem wichtigen

Gutachten wie diesem nichts verloren. Hätte er sich seine 26 angefertigten Präparate

objektiv und nicht durch die Pharmabrille angesehen, wäre er zweifelsfrei auch auf diese

Feststellung eines höchst erwähnungswerten, deutlich, sichtbaren Kontusionsherdes

gekommen. Dann hätte er sich nämlich die Frage beantworten müssen, wo dieser

Kontusionsherd herrührte? Wieso wurde dieser Sportunfall trotz unserer damaligen

Aufnahme nie im Arztbericht im Siegener Krankenhaus Jung - Stilling erwähnt? Man wollte

durch den nicht erwähnten Kontusionsherd (Prellung, Quetschung) die Schlinge um Dominik

schließen. Wieso wurde der operierende Oberarzt Dr. Bel aus dem Jung – Stilling

Krankenhaus nie auf diese Diskrepanz hin verhört? Dr. Bel hätte unsere Version mit

sportunfall und Hämatom bestätigen können. Wieso wurde die von uns eingereichte

schriftliche Zeugenaussage von Frau Kura von der Staatsanwaltschaft nie gewürdigt bzw.

entkräftet? Die schriftliche Zeugenaussage von unserer Zeugin Frau Kura liegt der STA vor.

So hatte der operierende Oberarzt Dr. Bel, uns im Mai 2004 nach der gelungen Kopf – OP

(Hämatomausräumung) gesagt: „ Wir haben ein kastaniengroßes Hämatom entfernt, das in

der Mitte eine winzige Nekrose (abgestorbene bzw. nicht aktive Metastase) aufwies, die aber

nicht besorgniserregend ist (schriftlich protokolliert durch unsere Zeugin!). Auch von Juli

2004 liegt der STA eine schriftliche Zeugenaussage vor, die besagt, dass Dominik aufgrund

der Kopf -OP vom Mai 2004 ein davon resultierendes Ödem vorlag, und nicht wie es eine

Assistenzärztin falsch festhielt, ein faustgroßer Tumor. Man siehe die schriftliche

Zeugenaussage unserer damaligen Haushaltshilfe, die das Telefongespräch von Oberarzt

Dr. Bel mit meiner Frau per Lautsprecher mithörte und danach zu Protokoll gab. Diese

Aussage liegt der STA ebenfalls vor und wurde nie als Beweis gewertet. Wie konnte eine

Oberärztin im Juli 2004, bei der 2. OP einen 8x6cm großen Tumor feststellen, wenn lt.

Oberarzt Dr. Bel ein Ödem vorlag. (s. Aussage unserer Zeugin)? Außerdem ist diese

Tumordimension eines kleinen Jungen völlig unrealistisch. Röntgenbilder dienen als Beweis!

Wir erbeten höflichst, aufgrund der Vorfälle, bei der STA und GSTA, durch eventuelle nicht

Beachtung von wichtigen schriftlichen Zeugenaussagen, dass Sie sich der Sache

annehmen, und die Handlungen eines Prof. Urban in allen unseren Vorwürfen nachgehen.

Wir klagen Prof. Urban öffentlich an, in seinem Gutachten über unseren verstorbenen Sohn,

den Verdacht, betrogen zu haben und wichtige Beweismittel, trotz juristischer Aufforderung

vernichtet zu haben. Es ist mehr als merkwürdig, dass ausgerechnet das Corpus Delicti

(angeblicher Tumor 1,65 kg) von Urban vernichtet wurde. Wir gehen weiterhin davon aus,

dass durch ärztliche Maßnahmen unserem Sohn durch eine lebensgefährliche Punktion, die

linke Lunge kollabierte (deshalb gab es auch keine linke Lunge mehr, siehe schmaler Saum

links, lt. Urban), einschließlich der Folgen einer lebensbedrohlichen Lungenentzündung –

Links - die nur von Eppenbrunn (Vita Natura) und von Mexiko (Oasis of Hope) bestätigt

wurde. Nur wegen dieser zwingenden Beweise ist es zu erklären, das Prof. Urban diese

bodenlose Maßnahme einleitete, das Hauptasservat zu vernichten um dadurch die

Strafvereitelung perfekt zu machen. Eine kollabierte Lunge muss binnen kürzester Zeit

wieder aufgerichtet werden (Bülow - Drainage) sonst ist dies zum späteren Zeitpunkt nicht

mehr möglich, Folge Verwachsungen, Verschwartungen und Leben mit einem Lungenflügel,

wie bei Dominik.

An Ihnen liegt es jetzt, als weisungsbefugter Justizminister von Rheinland-Pfalz für Ordnung

und für eine schnellstmögliche Klärung zu sorgen. Zwei Jahre Stillstand sind 2 Jahre zuviel.

Abschließend möchte ich betonen, dass durch Prof. Urbans pharmafreundliches Gutachten,

aus unserer Sicht, in Deutschland, sehr vielen Menschen, durch die öffentliche Verwirrung

dieses Falles alternative Möglichkeiten verwehrt blieben. Wenn man die Forschung am

weltgrößten Forschungsinstitut NIH in Bethesda, Maryland in den USA veröffentlicht am

 

14.September 2005 betrachtet, das Vitamin C intravenös bei ca. 10 Gramm

krebseliminierend wirkt, ist dies schon erstaunlich, dass der Artikel nicht in allen

Tageszeitungen unseres Landes veröffentlicht wurde (Informationsdiskriminierung).

Wahrscheinlich will man mit aller Gewalt die Krebspatienten in Deutschland weiterhin mit

Chemogiften behandeln (ca. ¼ Million hiesige Krebstote). Da Sie im Umfeld auch schon

persönliche Erfahrungen mit der zweithäufigsten Todesursache hatten, hoffe ich im Sinne

unserer Verstorbenen, dass wir in unserem Fall endlich mit Ihrer konstruktiven Objektivität,

der Wahrheit zum Recht verhelfen.

Aus gegebenem Anlass und vorgegebenen Gründen fechten wir das Gutachten von Prof.

Urban an. Wir betrachten dies als ein Gefälligkeitsgutachten!

Da es drängt, wären wir ihnen für eine schnelle Einleitung der hier angebrachten

notwendigen Schritte d.h. Untersuchungsausschuss (Gutachter beider Seiten) und nicht

unter Ausschluss der Öffentlichkeit, um diese Angelegenheit zu einer ordentlichen Klärung

zu führen, sehr dankbar. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich persönlich dieser Sache

annehmen würden bzw. ein persönliches Gespräch mit mir suchen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Feld


16.11.2006

Das Jahr 2006

 

Das Jahr 2006 ist noch nicht zu Ende und schon jetzt können wir sagen, dass es in vielfältiger Weise ein Schlüsseljahr war. Dies betrifft nicht nur die Entscheidung des Hamburger Gerichts vom 9. Oktober, das unserer Gesundheits-Allianz eine Vorreiterrolle bei neuen Ansätzen der Krebstherapie bescheinigte.

Es betrifft auch den Fall des Jungen Dominik, der uns alle seit nunmehr fast drei Jahren bewegt. In den vergangenen sechs Monaten haben sich hier neue Erkenntnisse ergeben, die das ganze Lügengebäude um den Tod des kleinen Dominik wie ein Kartenhaus zusammenbrechen lassen.

Im Mittelpunkt des nunmehr offenkundigen Skandals steht Prof. Urban, der Leiter der Pathologie der Uniklinik Mainz - und Dekan-Kollege des hinlänglich bekannten Münsteraner Pharma-Handlangers Prof. Jürgens. Ihn hatte die Koblenzer Staatsanwaltschaft mit der Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung der Todesursache von Dominik beauftragt. Urban obduzierte Dominiks Leichnam am 9. November 2004 persönlich und übermittelte sein "gezinktes" Gutachten am 17. November 2004 an die Staatsanwaltschaft Koblenz.

Wie sich jetzt herausstellte, hat Prof. Urban in der Bewertung seines Gutachtens vom 17.11.2004 nicht nur entscheidende Befunde unterschlagen - vor allem den vollständigen Kollaps der linken Lunge bereits zu Dominiks Lebzeiten. Urban informierte die Staatsanwaltschaft Koblenz in irreführender und trügerischer Weise über die Ergebnisse der Obduktion von Dominiks Leichnam.

Bei seinem Handeln musste Prof. Urban davon ausgehen, dass sich sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Medien auf seine Bewertung berufen würden. Urban trägt somit die Mitverantwortung, dass Millionen Menschen in Deutschland über die wahre Todesursache von Dominik gezielt in die Irre geführt wurden.

Prof. Urban war bekannt, dass es einen grundsätzlichen Konflikt zwischen der pharma-orientierten Krebsbehandlung (patentierte Chemotherapie) und neuen Forschungsergebnissen im Bereich der Vitaminforschung und Zellular Medizin gab, die eine Bekämpfung der Krebskrankheit durch wirksame - jedoch nicht patentierbare - Naturheilverfahren ermöglichen können.

Prof. Urban, ein ausgewiesener Vertreter der pharma-orientierten Medizin, nahm mit seiner falschen und irreführenden Berichterstattung bewusst in Kauf, dass die Vitaminforschung und Zellular Medizin im Bereich der Krebstherapie jahrelang öffentlich diskreditiert wurden. Mehr noch, Urban trägt entscheidende Verantwortung dafür, dass die Eltern von Dominik ebenso wie unsere gesamte Gesundheits-Allianz seit Jahren öffentlich verleumdet werden. Vor allem trägt Urban Mitverantwortung dafür, dass zig-Tausende Krebspatienten gezielt verunsichert wurden und so von einer möglicherweise lebensrettenden Entscheidung zur Vitamintherapie abgehalten wurden.

Doch nun ist dieses Lügengebäude zusammengebrochen. Dr. Rath hat die entscheidenden Fakten in der beiliegenden eidesstattlichen Versicherung zusammengefasst, die bereits in laufende Gerichtsverfahren Eingang gefunden hat. Darin erhebt Dr. Rath - unter Eid - schwerste Vorwürfe gegen Urban und alle an diesen Machenschaften Beteiligten. Sie können dieses Dokument selbstverständlich als Information an Freunde und Bekannte weiter versenden oder weiter geben.

Nicht nur durch Urbans Lügen zu Schaden gekommenen Patienten, alle die sich durch Urbans Lügen in BILD, der Lokalpresse, in SWR, RTL oder anderen Sendern belogen und getäuscht fühlen, sollte nicht nur juristische Schritte gegen diese Medien erwägen, sondern vor allem auch gegen Urban. Seine Anschrift: Prof. Reinhard Urban, Johann Gutenberg Universität Mainz, Am Pulverturm 3, 55131 Mainz, Tel. (06131) 3937387, Fax (06131) 3933 183.

Im Interesse von Millionen Menschen darf sich ein "Fall Urban" nie mehr wiederholen!

Mit freundlichem Gruß,

Ihr Team der Dr. Rath Gesundheits-Allianz



Die Eidesstattliche Versicherung können Sie hier herunterladen: www.dr-rath-gesundheitsallianz.org/pdf-files/eidesstattlicheversicherung.pdf


31.10.2006

Wenn Eltern die Therapie verweigern


Behandlungschancen für Kinder mit Tumorerkrankungen

 Krebs

 

Chemotherapie, ja oder nein?




Zu diesem Thema spricht der auf diesem Gebiet angesehene Referent
Der Universitäts-Kinderklinik in Münster.

Prof. Dr. Heribert Jürgens

Jürgens: (Die Gesamtheilungsraten, liegen inzwischen bei über 70 %)



Die DRK Kinderklinik in Siegen lädt ein,

zur Veranstaltung am:

Mittwoch, 25. Okt. 2006 Beginn: 16:30 Uhr

in der Aula des Medien und Kulturhauses Lyz.

 

 

 

Stelldichein der Mediziner um Dominik

Am Mittwoch, den 25.Oktober 2006 um 16:30 Uhr trafen sich alle diejenigen Mediziner die bei Dominik ihre Hände im Spiel hatten. Teilnehmer, beschämende 40 Leute einschließlich AGFG NRW und RLP. Also eine Abfuhr für das Thema. U. a. galt der Vortrag als Fortbildungsmaßnahme!!!(siehe Link Formular)

Thema war, wie sollte es auch anders sein: „Wenn Eltern die Therapie verweigern.“

Paradebeispiele wurden aufgeführt u. a. die Eltern von der damals (1991) an Leukämie erkrankten 3- jährigen Katharina Scharpf aus Markt Rettenbach bei Memmingen. Katharina hatte von Geburt an einen Herzfehler –so die Autorin des Buches- und hätte niemals eine Chemotherapie bekommen dürfen. Der damalige Arzt aus Memmingen, Prof. Dr. Rainer Burkhard meldete sich zu Wort, dass die damalige Obduktion ergab das die kleine Katharina an Herzversagen gestorben ist, hervorgerufen durch die Leukämieerkrankung so Prof. Burkhard. Findet man hier nicht Parallelen zum Fall Dominik? Jürgens schrieb damals an den Hessischen Rundfunk, dass diese Mitschuld tragen würde, so die Ausführungen von Burkhard. Die Wahrheit um Katharina kann man in dem Buch von Helma Kustermann und den Eltern des Kindes nachlesen >Schicksal oder Mord auf Raten<.

Von Dominik erschien nur kurz auf der Lichtwand die Strafanzeige von Dr. Rath gegen den ehemaligen Dekan Prof. Jürgens, die kaum dokumentiert wurde. War das nur so, weil wir zugegen waren, dass Prof. Jürgens nicht weiter darauf ein ging?

Zu Beginn des Vortrags wünschte sich der ehemalige Dekan Prof. Jürgens (bis 30. Sept.2006) lebhafte Beteiligung. Er sagte: „ Das der Vortrag auch bei Fragen kurzfristig unterbrochen werden könnte, so liebte er es Vortrag zu halten.“ O-Ton von Prof. Jürgens. Dass er seinen Worten untreu wurde erfahren wir später. Außerdem sagte Jürgens auch, dass es nicht um individuelle Beispiele ging. Individuell waren wir mit gemeint. Denn individuell griff er den o. g. Fall Katharina Scharpf und den 12 jährigen Bauernsohn aus Ostwestfalen mit Osteosarkom auf. Die Eltern wurden als Schuldige in den Augen Jürgens dargestellt. Wie viel Kreuze Jürgens hinter sich herzieht hatte er uns verheimlicht. Diese Antwort wird Jürgens am Jüngsten Gericht von unserem obersten Herrn und gerechten Richter erfahren. Denn dann steht diesen subversiven Herren kein krummes Pharmaregime zur Hilfe. Wegen des Bauernsohns wurde auch die Osteosarkomstudie besonders erwähnt. Jürgens erklärte den Zuhörern, dass Osteosarkom nur dann eine Chance auf Heilung hatte, durch Eingabe Hochdosierter Chemogabe. Jetzt, nicht mehr wie bei Dominik, mit COSS 96, sondern mit der EURAMOS – Therapie. Die Giftstoffe (Gefahrstoffe, siehe Verein Dominik wahre Aufklärung bei Chemotherapie) finden sich alle in der Studie wieder. So macht man das, alle Jahre wieder eine Namensänderung, um die Eltern zu irritieren. Jürgens fuhr weiter: „ Wenn Lungenmetastasen vorliegen, bei Beginn der Krebserkrankung, hilft nur noch eine Hochdosierte Chemotherapie mit vollständiger Metastasenresektion (Lungen OP). Sonst liegen die Überlebenschancen unter 1%. Bei nicht ansprechen der Chemotherapie bei 26% und bei ansprechen der Chemotherapie bei 45%. Kurze Info Bei Dominik hatte die Giftstofftherapie nicht angesprochen, weil Dominik in Siegen 4 Metastasen hatte und beim Abgang aus Münster (letztes CT aus Münster) 8 Metastasen hatte. Hier meldeten wir uns zu Wort und erwähnten die Fakten aus dem Tumorzentrum Uniklinik Essen Prof. Dr. Schütte, Tumorzentrum Uniklinik Freiburg Prof. Dr. Ruf, Tumorzentrum Maximilians Universität München und das Hessische Ärzteblatt Mai 2006, die da alle sagen, das bei einer Chemotherapie mit anschließender Metastasenresektion es keine Überlebensverlängerung gibt. Er ließ sich auf keine Diskussion ein und wurde ausfallend und sagte, „dass er nach Hause fahren werde, falls er weiter unterbrochen wird und er vor 3 Jahren darüber mit uns schon diskutierte.“ Dies ist nicht wahr und eine Lüge. Jürgens hätte nie und nimmer, auf solch kompetenten aussagekräftigen Fakten mehrerer Universitätskliniken, einen Ausweg gefunden. Deshalb ist sein trotziges Kleinkindverhalten für uns durchschaubar und das überhebliche Klatschen der unmündigen Ärzte nur so zu bewerten, weil es für diese ja eine Fortbildungsveranstaltung war, die mit 3 Punkten auf dem Ärztekonto vermerkt wurde. Also ein Erkauftes Klatschen!!! Nichts desto trotz, Jürgens blieb. Denn die wenigen Pfleger und eine handvoll Ärzte mussten ja genau informiert werden, „wir sind zum Lernen hier so ein Arzt aus dem Publikum. Lernen wie man weiter die Patienten für Dumm verkauft, wie man manipulierte Zahlen auftischt und von geheilten, einschließlich manipulierten Studien. (Kleine Anmerkung, Sir Churchill sagte einmal: „Ich glaube nur den Studien die ich selbst gefälscht habe“.) Ging Prof. Jürgens und die Onkologische Zunft bei Ihm in den Unterricht? Dabei sagt das Heidelberger Forschungsinstitut eindeutig, das 98 % aller Chemopatienten nach 7 Jahren sterben. Das wurde hier natürlich nicht erwähnt. Weiter wurden die hochtoxischen Gefahrstoffe der Chemotherapie als wirksame Medikamente kaschiert, dass diese hauptsächlich kanzerogen sind und damit für die meisten Rezidivefälle (Krebsrückfälle) verantwortlich sind, wurde verschwiegen. Bei Osteosarkom stellte Jürgens nur die Umkehrplastik als einzige Möglichkeit hin. Der Münchener Chirurg PD Dr. Rainer Baúmgart und seine Beinerhaltende Methode wurde noch nicht mal am Rande erwähnt. Als wir uns wiederum meldeten, um darauf eine Stellungnahme von Jürgens zu bekommen, tat er dies ab, als sei das eine Sache die man nicht verantworten könne. Dabei ist Dr. Baumgart eine Korifähe auf seinem Gebiet und daran interessiert, den kranken Kindern nach der Gesundung wieder mit beiden Beinen ins Leben zu helfen. Denn die Psyche sollte nicht unterschätzt werden, beim Gesunden bzw. beim Betrachten einer Amputation oder Umkehrplastik. Wenn der Tumor im Ganzen entfernt worden ist, ist das dass Wichtigste. Nicht je mehr man abschneidet, desto besser. Das war Stand von 1970 so der Chirurg Dr. Baumgart. Aber der Münsteraner Prof. Winkelnmann macht seinen Prof. mit der Umkehrplastik Also muss man Ihm die Patienten im eigenen Haus von Prof. Jürgens zuweisen. Je mehr OPs man hat, umso angesehener ist die Uniklinik. Also geht es hier nicht in erster Linie um die Patienten, sondern um pathologischen und chirurgischen Erwerbsinn der Uniklinik Münster. Jürgens lobte auch den Fortschritt in der Krebsbehandlung. Ob das bei einer ¼ Millionen deutscher Krebstoter im Jahr zutrifft, wagen wir eindeutig zu bezweifeln. Ein weiterer Punkt in seinem Vortrag waren neue Medikamente. Das war für uns wieder ein Grund mit in den Vortrag einzusteigen. Wir sprachen die Vitamin C-Studie des weltgrößten Forschungsinstituts NIH in Maryland in den USA an. Die auch unter anderem am 14.09.2005 in der Ärztezeitung Online in Kurzform veröffentlicht wurde. So eine unqualifizierte Antwort hatten wir von einem Prof. Jürgens nicht erwartet. Anstatt als Vorsitzender der GPOH, der die Studie kannte, diese im Sinne der kranken Krebskinder aufzugreifen. Er druckste auf der Bühne herum um uns darauf hinzuweisen, dass es keine Klinischen Studien bei Kindern über Vitamin C gebe, Kinder etwas Kostbares und keine Versuchskaninchen seien. Das schlug dem Fass den Boden aus. Er besaß die Unverfrorenheit gegenüber einer 30 Jahren mit Erfolg angewendeten Vitamin C-Studie (ohne Nebenwirkungen) gegenüber seiner toxischen zu 98 % todbringenden Chemostoffe, als besser hinzustellen. Alle Medizinischen Zuhörer nickten wie Schafe mäh Sie haben Recht Herr Prof. und wir haben unsere 3 Punkte die uns die Karriereleiter hochbringt. Diese toxischen Gefahrstoffe die auch nur im Labor an Tieren ausprobiert wurden, kommen bei den kleinsten Patienten zum Einsatz. Diese werden dann als Heilbringende Studie den Eltern verkauft. Warum dann nicht Vitamin C und andere synergetische Hochdosierte Vitalstoffe die unser Leben sind (wie der Name schon sagt) und Leben bringen. Prof. Jürgens behauptete sogar, das Prof. Gaedike (Berliner Charite) ja an Mäusen die Vitalstoffe getestet habe und keine Heilwirkung erbracht hätten. Wütend fielen wir Ihm ins Wort und stellten die Angelegenheit klar. Das Prof. Gaedike vor Berliner Amtsgericht zugeben musste, die Studie mit den Mäusen manipuliert zu haben. Dr. Rath bekam vor dem Amtsgericht Berlin Tiergarten Recht zugesprochen. Prof. Jürgens sprach einfach weiter und ignorierte diesen Einwand. Sind diese Mediziner nicht schuld, durch bewusste Falschmeldungen und irreführende Aussagen am Tode vieler Kinder, indem es ja in diesem Vortrag hauptsächlich ging. Eine anschließende Diskussion wurde rasch beendet, als eine Zuhörerin von der positiven Wirkung Hochdosierten intravenös verabreichten Vitamin C bei Prostatakrebs ihres Mannes berichtete. Als immer mehr auf die Vitamin C-Studie zu sprechen kamen, verloren die Mediziner ihr Gesicht. Sie beendeten sofort die Diskussion, gaben auf und gingen.


Erstellt von Anke und Josef Feld

Dazu passt folgender Spruch von Gallileo Gallilei:

Wer die Wahrheit nicht erkennt, ist nur ein Dummkopf. Wer die Wahrheit eine Lüge nennt, ist ein Verbrecher.


24.052006

Josef Feld
In den Strutheichen 10
57520 Steinebach

 

Südwestrundfunk
Intendant Herrn Prof. Peter Voß
Neckarstr. 230
70190 Stuttgart

 

Ihr Schreiben vom 02.Mai 2006 Programmbeschwerde gegen den Beitrag "Der Fall Dominik"

 

Sehr geehrter Herr Voß,

erstmals vielen Dank, dass Sie sich aufgerafft haben, persönlich schriftlich Stellung zu nehmen zu unserem Protest. Auch wenn wir Ihre subversive Argumentation in dieser Form nicht akzeptieren können, wollen wir folgendes zu Ihrer allgemeinen Verunsicherung nochmals schriftlich festhalten. Somit können spätere Generationen erfassen, wie ein Intendant vom SWR, Zuhörer bzw. Beitragzahler trotz Einwände und hunderter Protestschreiben aus der Bevölkerung mit Hilfe von Steuergeldern und GEZ-Beiträgen der Zuschauer und Hörer verdrehte und manipulierte Sachverhalte bzw. Gegebenheiten im öffentlichen Fernsehen als Wahrheit präsentiert und toleriert.

Stellungnahme:

Absatz 1: (DAB Fr. Klein) Sie werfen uns im 1. Absatz Unverständlichkeit und Unlogik vor, obwohl diese Befunde eindeutig sind. Jeder medizinisch objektiv gebildete Mitteleuropäer versteht, dass man eine eindeutige Diagnose mittels geführter Feinnadelpunktion an besagter Stelle (linke Lunge) vornehmen musste. Dies wurde auch getan, zusammen 4 x die letzten 3 Lebensmonate. In der etablierten Medizin nennt man das Biopsie und dies ist auch heute immer noch Standard. Was tun Sie, Sie zitieren Prof. Graf (Pendant von Prof. Jürgens von der Uniklinik Homburg/Saar) den Vizepräsidenten der GPOH (Vertreter von Prof. Jürgens alter Bekannter und Rädelsführer des damaligen eingeleiteten Sorgerechtverfahren) der da sagt: "Wir hätten im Trüben gefischt." Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass bei einer Feinnadelpunktion (Hohlnadel) immer auch Gewebe des inneren Bauchraumes und somit auch der linken Lunge enthalten hatte. (siehe u. a. Pathologischer Befund aus Dortmund 09.Sept. 2004) Übrigens habe ich Ihnen diesen Befund bei meinem ersten Schreiben mit beigefügt. Ich kann mir nur vorstellen, dass Sie diesen Befund ignoriert haben. Dies wäre dann wieder eine Unordentlichkeit, die nicht verwunderlich erscheint, wenn man den damaligen Filmbeitrag objektiv betrachtet. Betrachtet man jetzt wieder unsere Biopsieproben, wurden Sie allesamt in unabhängigen Instituten immer als nicht maligne diagnostiziert. D.h. kein aktiver Krebs! Außerdem ist die obige Aussage eines Prof. Grafs eindeutig als subversiv zu werten, wenn man bedenkt, dass ein Glas Liquorflüssigkeit (0,2 Liter) nur zu 40% geeignet wäre, eine Malignität (also aktiven Krebs festzustellen). Auch Sie, Herr Voß, sind auf diesen Taschenspielertrick eines Professors wohl gewollt hereingefallen, sonst hätten Sie unseren Dortmunder Befund nicht ignoriert. Hätte Dominik wirklich einen riesengroßen Tumor in der linken Lunge gehabt, wäre er bei den Punktionen (insgesamt 4 Mal die letzten 3 Monate) in den angeblichen Tumor verblutet. (Aussage mehrer Ärzte)

Des Weiteren sagen Sie, es ist abwegig anzunehmen, dass wir im Film als leichtgläubig dargestellt wurden. Sie müssen entweder den Filmbeitrag nicht gesehen oder die DAB über Beate Klein nicht gelesen haben. Darin hätten sie lesen müssen, dass wir auch Drohbriefe ins Haus bekamen: "Ihr Mördergesindel verschwindet". Diese netten Worte haben wir u. a. ihrem verdrehten Film zu verdanken, dem verlogenen Dr. Aschoff (der seine Meinung stündlich ändert), dem deutsch sprechenden Dr. Contreras aus Mexiko, der u. a. einen Übersetzer brauchte, obwohl er perfekt deutsch spricht, der den Jungen nie behandelt hatte, dem Rädelsführer des Sorgerechtverfahren Prof. Jürgens mit seiner GPOH- Clique und natürlich der manipulierten Mäusestudie.

Absatz 2: Es wurden nie medizinische Privatgeheimnisse erzählt, ist einfach unwahr. Oder Sie können auch dann im gleichen Atemzug sagen, wir lügen. Dr. Aschoff hatte zu keiner Zeit von uns eine mündliche oder schriftliche Erlaubnis erhalten, medizinische Sachverhalte an die Öffentlichkeit oder an die Presse weiterzuleiten. Außerdem läuft gegen Dr. Aschoff doch noch ein Verfahren. Ich würde sagen, Sie sind nicht auf dem Laufenden. Was unsere Öffentlichkeitsarbeit angeht, war die damalige Angelegenheit nur auf das medizinische Sorgerecht Nov. 2003 beschränkt gewesen. Sonst hätten wir damals keine Chance gehabt. Dies bitte ich zu berücksichtigen. Was Ihre Argumentation des Landgerichts Berlin angeht, haben die dortigen Richter den Sachverhalt der Öffentlichkeit aus einer falschen Betrachtung bzw. wegen der Kurzfristigkeit aus einem falschen Augenwinkel gesehen. Sonst hätten diese sehen müssen, dass wir nach dem 31.03.2004 nicht mehr in der Öffentlichkeit auftraten, weil wir unser Ziel, das medizinische Sorgerecht uneingeschränkt erhielten. Dies bitte ich zu beachten. Die Presse schrieb damals selbst, es ist still um uns. Auch eine Menge anderer signifikanter Gegenargumente wurden dem Landgericht vorgetragen, so das man letztendlich sagen kann, das nicht alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, sonst hätten die Richter anders entscheiden müssen. Hier sind auch Menschenrechte verletzt worden (Diskriminierung). Allein wenn man den Drohbrief betrachtet um eventuell Leben zu schützen. Dies scheint in Deutschland nicht mehr wichtig zu sein. Um das nicht genehmigte Filmmaterial in unserem Garten (Sommer 2004) zu monieren, kann man nur sagen, dass sich eine Frau Beate Klein schämen soll, uns als gänzlich lebensfremd darzustellen. Wenn Sie sagt, "Sie sei privat vorbei gekommen und diese Bilder bzw. Film wird nicht veröffentlicht", hat man sich auch an ein versprochenes Wort zu halten. Oder das Wort eines Journalisten ist null und nichtig. Ich würde vielmehr sagen, eine Frau Klein hat sich so in Lügen verstrickt, das Sie ohne Lüge meint, nicht mehr aus dieser Situation herauszukommen. Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Ihre verdrehte Sendung haben Sie insgesamt 11x im öffentlichen Fernsehen gesendet. Es wäre fair und angebracht, wenn eine Familie Feld allein eine Gegendarstellung zur gleichen Sendezeit erhalten würde, um manipulierte Darstellungen zu korrigieren. Dies wird sicherlich unter Ihrer Regie bzw. Verantwortlichkeit nie stattfinden, da Sie von Ihren Drittmittelgeber (Sponsoren) 38,6 Millionen € jährlich nicht verzichten wollen (Quelle: Interview Anfang des Jahres im Fokus).

Absatz 3 Mäusestudie
Sie sagten, der SWR hatte keine Studie in Auftrag gegeben. Wortlaut aus Report Mainz 15.11.2004. Angeregt (durch den SWR) durch Recherchen von Beate Klein hatte Gaedike Lysin aus einem Rath-Präparat untersucht. Hier sieht man auch, dass Epican Forte nie untersucht wurde. Auch ist bekannt, dass Prof. Gaedike die Leitung der Studie oblag. Sie sind in keiner Weise auf den verloren Prozess gegen den Charite Prof. Gaedike vor dem Landgericht eingegangen, den Dr. Rath gewonnen hatte. Sie reden von anerkannten wissenschaftlichen Standards, die doch zurückblickend mit den betrügerischen Krebsstudien von Prof. Mertelsmann und den Krebsimpfstoff-Betrügern von Tübingen und Göttingen verglichen werden kann. Ich ertappe Sie immerfort bei Subversivitäten, d.h. auch, dass die Studien nicht über mehrere Monate gingen, wie Sie explizit in Ihrer Stellungnahme vom 02.Mai 2006 schrieben. Sondern dass diese Gaedike-Studie über 7 Tage ging bzw. ihren Abschluss fand. Eine weiter Unwahrheit ist diese, dass definitiv ein Prof. Gaedike den Wirkstoff Epican nie untersuchte, auch wenn Sie dies in Ihrem Schreiben aufführten. Wir können hierfür Zeugen bringen, die Ihr Kartenhaus zum einstürzen bringen. Kurze Anmerkungen zur gekujauten Mäusestudie eines Prof. Gaedike. Die behandelten Mäuse wurden in 3 Gruppen unterteilt zu je 6 Mäusen. In einer Gruppe wurde eine prophylaktische, in der zweiten Gruppe eine therapeutische Behandlung durchgeführt. Die dritte Gruppe diente zur Kontrolle und erhielt Wasser anstelle des LysinC-Drinks. Die eingesetzte Menge LysinC-Drink wurde auf 150 mg/Maus/Tag festgelegt. Die 1. Gruppe erhielt täglich 14 orale Gaben mit je 150 µl Wasser. Die 2 Gruppe (prophylaktische Gruppe) erhielt täglich sieben orale Gaben von 150 µl LysinC-Drink. Dann erfolgte die Injektion der Tumorzellen, anschließend wurde die Behandlung, wie beschrieben, noch weitere sieben Tage fortgeführt. Den Mäusen der 3. Gruppe (therapeutische Gruppe) wurden die Tumorzellen am Tage 0 injiziert. Am nächsten Tag startete die Behandlung von 150 mg LysinC-Drink pro Maus und pro Tag über einen Zeitraum von sieben Tagen. Das Ergebnis ist natürlich allen aus der verlogenen Fernsehsendung bekannt. Das Vitamin C-Lysin-Gemisch hatte keinen Einfluß auf das Tumorwachstum und den Metastasierungsprozess.

Prof. Gaedike war bis zuletzt nicht bereit, die Versuchsprotokolle zur Verfügung zu stellen. Er stellte Herrn Dr. Rath auch nicht die verwendeten Neuroblastomzellenlinie NXSq2 zur Verfügung, damit dieser die durchgeführten Experimente überprüfen konnte bzw. das Experiment mit der von Dr. Rath für die Therapie von Krebserkrankungen empfohlene Kombination aus Lysin, Prolin, Arginin Ascorbinsäure, Epigallocatechin Gallat und den weiteren Wirksubstanzen durchführen kann.

Der überlassene Bericht von Gaedike an Dr. Rath wirft noch zahlreiche Fragen auf:

a.      Warum hat Prof. Gaedike nicht das Produkt Epican forte untersucht?

b.      Warum wurden die Mäuse der prophylaktischen Gruppe (Gruppe 2) und die therapeutischen Gruppe (Gruppe 3) genau gleich behandelt?

c.       Warum erhielt die Kontrollgruppe (Gruppe 1) 14 Gaben, die anderen Gruppen lediglich sieben?

d.      Die angegebene Dosis von 150 mg/Maus/Tag ist unklar. Prof. Gaedike nimmt Bezug auf 50fach erhöhten empfohlenen Tagesbedarf Vitamin C, der beim Menschen 50 bis 60 mg betrage und bei der Maus (20 g) 3 bis 5 mg.
Hier ist schon die Annahme eines Tagesbedarf beim Menschen von 50 bis 60 mg fraglich. Selbst die DGE geht inzwischen von 100 mg aus. Auch stimmt das Verhältnis nicht: Wenn beim Menschen (70.000 g) der Tagesbedarf 50 bis 60 mg ist, kann bei der Maus (20 g) nicht bei 3 bis 5 mg liegen.
Schließlich sind in 150 mg Lysin-C 30 mg Vitamin C enthalten.

e.      Warum entsprechen sieben orale Gaben von jeweils 150 µl = 1050 µl einer Dosis von 150 mg Lysin-C pro Maus und Tag?

f.        Warum hat Prof. Gaedike keine Vitamin-C Kontrollen im Plasma vorgenommen?

g.      Es verwundert weiter, dass die Wirkung von VitaminC/Lysin nach nur sieben Tagen geprüft wurde, nachdem die Neuroblastom-Zellen injiziert worden waren. Auch Prof. Gaedike sollte bekannt sein, dass Ernährungseffekte über eine viel größere Zeitdauer beobachtet werden müssen.

Wenn Prof. Gaedike eine korrekte Studie durchführen wollte, hätte er sich auch mit renommierten Wissenschaftlern vom Forschungszentrum in St. Clara (Rath Foundation) abgestimmt bzw. bei der Studie bewohnen lassen. Nur wer etwas zu verheimlichen und manipulieren will, handelt so.

Anhand der vorgetragenen Gesichtspunkte halte ich unsere Programmbeschwerde als begründet. Es sei denn, sie sind ein unobjektiver Intendant, wobei ich mit dieser Behauptung recht nah an der Wahrheit wäre.

Gez. Josef FeldWeitere Informationen:
>> Ist die Sendereihe in der 1. Aprilwoche 2006 über Krebserkrankung
ein Aprilscherz der Pharmaindustrie? (07.04.06)
>> Beschwerde wegen grob-vorsätzlicher Täuschung
im Filmbeitrag "Der Fall Dominik" (05.04.06)
>> Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Journalistin Frau Beate Klein
vom SWR-Mainz (05.01.06)



12.04.2006

Josef Feld                                                                                          Steinebach, den 05.04.2006

In den Strutheichen 10

57520 Steinebach

 

 

 

Herrn Pfarrer i.R.

Hans Lambert, Vorsitzender des SWR Rundfunkrates

Hohenzollernstr. 119

56068 Koblenz

 

 

 

Beschwerde wegen grob- vorsätzlicher Täuschung im Filmbeitrag „ Der Fall Dominik“ vom 02.11.2005,  09.01.2006 und 03.04.2006

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Lambert,

wie telefonisch am 19.01.2006 besprochen, sende ich Ihnen wegen Ihres Vorsitzes beim SWR Rundfunkrates diese Information, bezüglich der o. g.  Beschwerde. Eine DAB über Beate Klein liegt dem Intendanten Herrn Voss über die Landesregierung Baden - Württemberg  vor, die nach bisherigem Wissensstand zu 100% keine negativen Folgen nach sich zieht, obwohl signifikante Fakten hier vorliegen.

 

Wir als Familie, appellieren an Ihre christliche und wahrheitsgetreue Einstellung, auf Grund dessen, dass wir vor unserem Schöpfer am Ende unserer Zeit alle einmal gefragt werden, ob wir die Gebote Gottes befolgt haben, und nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben.

 

Zu 1) Das Gutachten des Prof. Urban Medizinischen Dekans der Mainzer Uniklinik hat als Forensiker angeblich ermittelt, unser Dominik  soll nach seinem Wortlaut: „Unmittelbare Todesursache war ein Versagen der  Herz/Kreislauffunktion.“ Natürlich mit einem abschließenden Satz, dass dies natürlich durch eine Metastasierung hervorgerufen wurde. (vom 06.01.2005 liegt bei)

Als Gegenbeweis möchte ich Ihnen 2 Pathologische Berichte vorlegen, die unabhängig voneinander aus 2 Ländern (Deutschland, und Mexiko) keine Malignität feststellten. Der letztgenannte sogar 5 Tage vor Dominiks Tod. Normal hat der Forensiker ein Problem, wenn bei einer Krebsbehauptung die Malignität fehlt.

 

Eine Beate Klein und ein Erik Behres vom SWR - Mainz wussten von diesen Pathologischen Befunden, die ich Ihnen im Anhang beilegen werde, und haben dieses Wissen in keinster Weise in der Sendung  mit eingebaut, sodass im Nachhinein die Öffentlichkeit die wahren Details nicht kennt oder nicht kennen sollte. (Dies nenne ich unseriös, und sehr viele Zuschauer auch, wenn dies öffentlich wird).

Geschickt getarnt, um die Bevölkerung weiter im Glauben zu lassen, wir hätten  als dumme und naive Eltern einem angeblichen Scharlatan aufgesessen. Frau Klein, wurde für diesen Beitrag sogar im Vorfeld mit einem erstmals vergebenen Pharmapreis belohnt, für Ihre angebliche seriöse und einfühlsame Art (5000€).

Wieso hatte eine Beate Klein Zugang zu unseren Akten im Krankenhaus? Dies geht aus diversem Filmmaterial eindeutig hervor. Dies ist eindeutig eine kriminelle Handlung nach (§203) sowohl des Arztes als auch der Journalistin. (persönliche Krankenakten öffentlich preisgegeben, ohne unser Wissen § 203). Wir haben bezüglich der Privatsphäre nie diesen medizinischen Personen unsere schriftliche Zustimmung gegeben, Akten Dritten vorzulegen. Was wir natürlich als Eltern veröffentlichen, um den tatsächliche Wahrheitsbeweis zu erbringen (bei derartiger Vorgehensweise), ist allein unsere Sache. (Ein weiterer Beweis einer unseriösen Art dieser Journalistin)

 

Sie sollten als Hintergrund wissen,  dass wir dieses Siegener Krankenhaus Jung-Stilling wegen Befundfälschung und Verfehlung nach § 203  bei der Staatsanwaltschaft Koblenz angezeigt haben. In diesem Fall ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

 

Auch ist eine Beate Klein Anfang 2004 nicht bei uns eingeladen gewesen, wie in dem Filmbeitrag, der Fall Dominik erwähnt,  sondern ein Jörg Behres hat sich angekündigt. Kurze Zeit später lies dieser Jörg Behres dann mitteilen, ob er denn nicht noch eine Kollegin mitbringen könnte. Diese Kollegin war dann Beate Klein, wie sich später herausstellte.

 

Dann wurden Bilder bzw. Filmmaterial, im Sommer 2004, von Beate Klein hinter unserem Haus im Garten getätigt. Diese Journalistin hatte sich mit dem Vorwand eingeschlichen  (wie schon Anfang 2004), ob Sie nicht mal unverbindlich - also nicht als Journalistin - sondern privat, auf einen Sprung vorbeikommen könnte, weil Sie gerade in der Nähe war. Meine Frau hat unter Zeugen extra betont, nicht zu fotografieren bzw. zu filmen. Darauf sagte Sie: „ Sie wäre nur privat hier, und diese Bilder  würden nicht verwendet“. Jetzt mussten wir bei diesem Filmbeitrag feststellen, dass Sie diese Bilder bzw. Filme in der  Sendung vom 02.11.2005, 09.01.2006und 03.04.2006 doch verwendeten. Dies zeichnet keine seriöse Journalistin aus. Darf oder kann man einer Journalistin dieses Schlages noch glauben?

 

Dann wurde wieder einmal die Mäusestudie im Film dokumentiert (Berliner Charite mit Prof. Gaedeke), der als Leiter  vor dem Berliner Landgericht sogar verurteilt wurde. (Beweis liegt bei) D.h. hier wurde bewusst eine Laborfälschung betrieben, um einen Wissenschaftler mit seinem gesamten Team öffentlich zu diskreditieren, und viele Zuschauer in die Irre zu führen. Diese Schnellschussstudie wurde unter der Regie der Beate Klein durchgeführt, die auch noch diese Idee hatte. Wir haben Ihr im Sommer 2005, als Sie uns telefonisch 2x kontaktierte dies mitgeteilt.  Sollte Sie wirklich einen Film drehen, zuerst diese Fälschungen bzw. Täuschungen öffentlich klarzustellen. Dies hat sie bis heute nicht getan. Deshalb wollten wir Ihr auch kein Interview geben, weil wir mit solchen falschen Journalismus nichts zu tun haben wollten. Beate Klein hatte Prof.  Gaedeke dazu animiert, nur Lysin zu verwenden, obwohl beide wussten (durch Vorträge von Dr. Rath und seinem Wissenschaftler Team), was der Stufenplan der Zellular-Medizin vorschreibt. Also bewusste Täuschung. Eine weiter unseriöse Art einer Journalistin vom SWR.

 

Weitere Unwahrheiten, dass Dr. Aschoff in diesem Film mitteilte, unser Junge hätte sehr große Schmerzen gehabt, und er hätte nur wegen uns den starken Jun Amtgericht Betzdorf Ende August, Anfang September 2004 eine gegenteilige Antwort mitgeteilt. Hier sieht man ganz deutlich, dass es hier nicht um die Wahrheit geht, sondern ausschließlich um die Familie Feld in der Öffentlichkeit mit  Unwahrheiten Bloß zu stellen. Die einfühlsame Journalistin wird den Zuhörern in der Sendung verkauft. Von einer unseriösen Art weis der Zuschauer natürlich nichts. (Volksverdummung)

 

Der nächste Punkt, der mexikanische Arzt Dr. Contreras aus dem Krankenhaus Oasis of Hope (Mexiko). Dieser soll auf dem Marktplatz unter lautem Marktgeschrei und Gegröle (wie nach dem Buch, Marktplatz der Sensationen) behauptet haben, unser Junge sei voller Krebs gewesen. 1. Klarstellung: Contreras wurde von einem deutschen Sprecher übersetzt. 2. Contreras hatte 5 Jahre in einer Uniklinik in Wien Medizin studiert, sodass er perfekt deutsch in der Sendung antworten konnte. Er brauchte defacto also keinen  deutschen Sprecher. Wieso der deuts Negativo a Malignidad, also keine Malignität (kein Krebs)

Den Pathologischen Bericht zwecks Glaubwürdigkeit füge ich Ihnen als Kopie bei.

Es erstaunt jedes Mal, wenn man sieht, wie die einzelnen Personen im Film Unwahrheiten behaupten, obwohl diese unseriösen Menschen, die schriftliche Version vorliegt. Aus den hunderten mir nur bekannten Beschwerdebriefen von Deutschen Zuhörern an den SWR wurde den Beschwerdeführern wieder eine Glaubwürdigkeit des Senders mitgeteilt, die durch derartige Dreistigkeit kaum zu überbieten ist. Man muss sich allen ernstes Fragen, ob man für bewusste Lügen noch Gebühren entrichten soll. Die deutsche Bevölkerung möchte die Wahrheit hören, und nicht die vorgefertigten Antworten die der bestverdienende Industriezweig Deutschlands hören will. Ein Herrn Voss gibt zu, das er nicht auf 36,8 Millionen € Sponsorgelder, hauptsächlich aus einem bestimmten Industriezweig verzichten möchte.

 

Zum Abschluss appelliere ich an Ihren Gerechtigkeitssinn und Wahrheitsliebe, als ehemaliger christlicher Würdenträger, und bitte Sie im Namen meiner Familie, dass Sie diese Beschwerde aus allen erdenkbaren Gesichtspunkten würdigen.

 

Für eine Antwort Ihrerseits wären wir  Ihnen dankbar.

 



21.03.2006

Patienten

Bund                       

Am Gessner 2                                                                               Tel..036603-88421

07570 Wünschendorf                                                                    Fax:036603-71170

 

 

 

Staatsanwaltschaft Koblenz                          Per Einschreiben

z. Hd.    Herrn  Dr.  Brauer

Karmeliterstrasse 14

D 56068  Koblenz                                                      

 

                                                                                        10.03.2006

 

 

 

 

Betreff:  1.Verschleierung  der  wahren Todesursache

                  von Dominik Feld  (9 Jahre alt)

              2. Ermittlungsverfahren gegen dessen Eltern

 

 

 

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Dr. Brauer,

 

Sie haben vor wenigen Wochen  im Todesermittlungsverfahren „Dominik Feld“

wichtige Entscheidungen  getroffen. In Kenntnis der Krankenakten dieses  Kindes,   können wir Ihre Entscheidungen jedoch nicht annähernd nachvollziehen.

Hier kommt nicht nur Verwunderung auf,  sondern fundierter Zweifel an der Aufrichtigkeit Ihres  Handelns.

Wir, die Mitglieder des Patientenbund e.V., sind durch Ihre Vorgehensweise

zutiefst  betroffen aber auch  empört

Der Fall Dominik Feld stand bereits in der Vergangenheit und wird auch zukünftig  im Mittelpunkt  eines breiten öffentlichen Interesses stehen, solange bis gegen die  wahren Schuldigen an Dominiks Tod ein Strafverfahren eröffnet und auch zum Abschluss gebracht  wird.

Dieses Schreiben wird Ihnen erst jetzt zugeleitet, weil es viel Zeit beanspruchte,   die  uns vorliegenden ärztlichen Unterlagen nochmals zu prüfen.

 

Nach unserer Einschätzung ist der Tod Dominiks, allein auf Verletzungen zurück zuführen, welche ihm nachweisbar  von behandelnden  Ärzten beigebracht  wurden.

 

Eine Bewertung, ob dies als „Ärztlicher Kunstfehler“  oder als  Vorsatz einzustufen ist, wurde unseres Erachtens von Ihnen Herr Dr. Brauer nicht vorgenommen.

Wir lehnen es folglich ab, Ihre  diesbezüglichen Einschätzungen zu kommentieren, werden aber unsere eigene Bewertung  mit belegbaren Fakten begründen,

vor allem aber  Fragen stellen.

 

 

Fakt bleibt jedoch, dass nur durch Dominiks Tod das Milliarden Geschäft mit der Krebskrankheit zugunsten (einer handvoll) von Pharma-Aktionären  aufrecht zu erhalten war.

 

Der Wirtschaftsblock der internationalen  Pharmaindustrie/Petrochemie  gilt als mächtigster globaler Machtfaktor überhaupt. Ihr ungebändigter Einfluss auf Politik, Medien und Ärzteschaft ist kaum noch kontrollierbar. Die Gewinne dieser reinen Investmentbranche, allein mit Zytostatika (Mittel zur Chemotherapie), betragen jährlich unvorstellbare  300 Milliarden €.  Für Gewinne in dieser Dimension, ist man offensichtlich bereit über Leichen zu gehen oder Kriege zu führen.

 

Vor diesem Hintergrund besteht die Gefahr, dass  der Fall Dominik  zum größten Justizskandal in der deutschen Nachkriegsgeschichte ausartet, und  er ist aus

unserer Sicht schon jetzt als hochbrisanter  politischer Skandal einzustufen.

Für uns ist es deshalb auch nicht im Ansatz  vorstellbar, dass die bisherigen

juristischen Entscheidungen allein von Ihnen getroffen wurden.

Wir können diesbezüglich auf einschlägige Erfahrungen zurückgreifen und blicken  auf die politische  Entscheidungsebene, wobei es unerheblich ist, ob das Gesundheitsministerium bzw. das Justizministerium oder letztendlich Ihr

Ministerpräsident Herr Kurt Beck die alleinige Verantwortung übernehmen.

Möglicherweise  für den Tod eines Kindes?   

In Ihrem Antwortschreiben sollten Sie auf Formulierungen wie 

„Unabhängigkeit der Justiz“  oder ähnliches verzichten.

Die Öffentlichkeit hat bezüglich Dominiks Tods ein Recht, die Wahrheit zu erfahren. Dies gilt ins besonders, weil Sie dieser Selbstverständlichkeit  bisher nicht nachgekommen sind. Sicher ist schon jetzt: Der Nebel des Vergessens  wird sich nicht über den Fall Dominik legen, auch wenn dies erwünscht sein sollte.

 

Fakten: Der kleine Patient litt an Lungen,- und Knochenkrebs,

              letztes operativ entfernt.

 

·        Mai 2003,  Dominik Feld überlebt nur knapp, nach14 Zyklen Chemotherapie. (Uni-Klinik Münster) Die Lungenmetastasen sind regelrecht explodiert. Dominik bekommt jetzt eine Erholungsphase.

 

·        Nach einer 8- monatigen  speziellen Vitamintherapie (nach Dr. Rath),

ist ab  Januar 2004  bei Dominik Feld kein Krebs mehr nachweisbar.

Dominik geht wieder zur Schule.

          Beweis: Bildgebende Verfahren, (alle Lungenmetastasen verschwunden)

          sowie pathologischer Befunde.

 

·        Die Universität Münster (Prof. Jürgens) besteht trotz Kenntnis dieser Diagnose auf erneuter Chemotherapie an Dominik und sofortige Entfernung von großen Teilen seiner  Lunge.

 

·        Den Eltern wird auf Betreiben von Prof. Jürgens  per  Gerichtsurteil das Sorge,- und Aufenthaltsrecht für ihr Kind entzogen. Nur weil die

Eltern verhindern wollen, dass ihrem Sohn nachweislich

gesunde Organe entnommen werden und er sich außerdem  erneut einer chemotherapeutischen Behandlung unterziehen soll.

 

Klartext!

Chemotherapie  bedeutet: Behandlung mit einem hochgiftigen militärischen Kampfgas. (98% der Behandelten sterben innerhalb v. 7 Jahren).

Quelle: Deutsches  Krebsforschungsinstitut Heidelberg.

 

Im ersten / zweiten Weltkrieg  gab es  den Begriff  Chemotherapie noch nicht.

Da verwendete man das  Giftgas  „Lost“  auch Senfgas oder Gelbkreuz genannt, seinem Zweck entsprechend, allein zum Töten. Trotz häufiger gegenteiliger Behauptungen sind auch so genannte  moderne Zytostatika von heute lediglich modifizierte  Abkömmlinge von „Lost“, zumeist giftiger  und immer hochgradig krebserregend.

 

·        Dominiks Eltern erheben gegen besagtes Urteil Einspruch, und erhalten am 31. 03. 2004 vor dem  OLG.  Koblenz ihre Rechte zurück.

 

Was sich im Folgenden ereignete, ist der  verzweifelte Überlebenskampf eines kleinen Jungen gegen eine politisch gestützte „Medizin – Mafia“.

 

Erklärend hierzu:

Die Einschätzung des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden.

„Der von der Pharmaindustrie kontrollierte Medizinbetrieb in Deutschland, ist in seiner kriminellen Energie nur noch mit dem organisierten Verbrechen vergleichbar.“

 

 

·        Nach einem Sportunfall mit innerer Schädelverletzung,  gelangt

Dominik  wieder in die Hände ihm nicht wohl gesonnener Ärzte.

 

·        Krankenhaus  Jung –Stilling  in Siegen, Die Eltern haben begründete

Zweifel  an  den hier gestellten  Diagnosen und des pathologischen  Befundes, die Kopfverletzung ihres Sohnes betreffend.

          Unter Zeugen werden Ihnen hierbei von verschiedenen Ärzten, sich

          stark  widersprechende Angaben gemacht. Die Erklärungsversuche 

          reichen von  Hämatom (harmloser Bluterguss),  riesiger Tumor,  

          nur ein Ödem,  (Ansammlung von Flüssigkeit),  

          blutende Hirnmetastase,  bis hin zu einem kleinen Tumor von nur

          noch  5 mm Größe.

         Auf einem   Hirn – CT    vor der zweiten Operation  war absolut nichts

         Verdächtiges  zu erkennen. 

Der operierende Oberarzt hat den Krankenbericht nicht unterzeichnet.

    Die von der Familie Feld benannten Zeugen wurden bis heute nicht

    polizeilich vernommen,  warum?

 

·        Dominik wird von nun an wieder als Krebspatient behandelt.

Beweise hierfür gibt es keine, da diesbezügliche pathologische

          Untersuchungen insbesondere  der Lunge, offensichtlich gezielt

          unterlassen werden.

 

Mit Hilfe williger Medien wird von Seiten der Ärzteschaft und später von der Staatsanwaltschaft Koblenz die Öffentlichkeit in Deutschland in die  Irre geführt. Selbst 5 Tage vor Dominiks Tod, war bei ihm     kein Krebs nachweisbar. Die entsprechenden pathologischen  Befunde liegen uns vor, aber auch der Staatsanwaltschaft in Koblenz! 

 

·        Dominik durchläuft von nun an mehrere Kliniken. Warum in all diesen Kliniken Prof. Jürgens von der Uni-Klinik Münster vorstellig wurde liegt bis jetzt im Dunkeln.

·        Städtisches Krankenhaus Pirmasens, der letzte Teil eines Dramas. Dominik bekommt eine krankenhausbedingte Lungenentzündung. Beim Versuch Flüssigkeit aus seiner linken Lunge zu entfernen, verletzt der ausführende Arzt diese so schwer, dass die linke Lunge kollabiert. Sie existiert  nicht mehr (Wie ein geplatzter Luftballon)

 

Obwohl dies erkennbar ist, in der Folge lehnen alle behandelnden Ärzte, trotz wiederholter Aufforderung den dringend erforderlichen Eingriff, zwecks Aktivierung der  Lunge  ab.    Ein Verbrechen an sich!

 

Was haben Sie, Herr Dr. Brauer, gegen diese Ärzte unternommen?

 

Bei der durchgeführten Obduktion von Dominik wäre es ein Leichtes gewesen einen angeblichen Tumor sowie die beigebrachten Verletzungen der linken Lunge  nachzuweisen.

 

Aber dieses einzige Beweismittel -  die „linke  Lunge“ von Dominik  

ist vor Ihren Augen spurlos verschwunden und Sie schweigen dazu!

Warum Herr Dr. Brauer?

 

·        Pirmasens: Dr. Kläber, Chefarzt der Kinderabteilung  erklärt am

          17. Aug. 2004, dass Dominik in der kommenden Nacht sterben wird.

          Dominik erhält die heiligen Sterbesakramente.

·        Unvorstellbar:  Dominiks Eltern, welche sich inzwischen in medizinischen Dingen gut auskennen bemerken, dass ihr Sohn einen Albuminspiegel (Eiweiß im Blutplasma) erreicht hat, der ein baldiges

Ableben ihres Sohnes höchstwahrscheinlich werden  lässt.

(Dieser Zustand ist bedingt durch Entzug von Körperflüssigkeit)

Die Eltern sind empört und stellen Dr. Kläber zur Rede.

Dieser verweigert jedoch die lebensrettende Infusion.

 

 (Jeder Krankenpfleger weis, dass in einer solchen Situation umgehend Albumin verabreicht werden muss).

·        Erst am späten Abend, als die Eltern einen Juristen eingeschaltet haben, welcher Druck auf die Ärzte ausübt, gibt man nach.

Dominik erhält die längst überfällige Infusion.

In dieser Nacht ist Dominik nicht gestorben und sein Befinden hatte sich am nächsten Morgen wieder stabilisiert.

 

Wie haben Sie, Herr Dr. Brauer,  das Verhalten dieses Arztes, dem auch die Zerstörung von Dominiks Lunge angelastet wird,  bewertet?

 

Alle  diese Vorgänge  wurden von den Eltern umgehend öffentlich gemacht.

In den Krankenberichten der Kliniken finden sie  jedoch keine Erwähnung

 

Aus unserer Sicht war Dominiks Tod bereits in besagter Nacht, im August 2004 fest eingeplant.

 

·        23. August 2004: DRK-Klinikum in Kirchen (Westerwald),

          Chefarzt  Dr. Buchal  nimmt Kontakt zu Prof. Jürgens (Uni - Münster)

          auf.  Warum wohl?

 

Ein Skandal sondergleichen beginnt  

 

1.  Dominiks kollabierte Lunge wird nicht behandelt, er ist stark kurzatmig geworden. Jetzt treten auch lebensbedrohliche Mangelzustände auf,

die aber nicht medizinisch angegangen werden.

 

2.  Der Hämoglobinwert erreicht einen lebensbedrohenden Tiefstwert.

Die Ärzte  unternehmen  nichts. Eine Versorgung mit lebenswichtigen

Vitaminen verbietet  Dr. Buchal.

 

3.  Der Albuminwert sinkt erneut auf  ein  nicht mehr lebensfähiges Niveau.

Die Ärzte unternehmen nichts, außer, sie bereiten die Eltern auf Dominiks

angeblich kurz bevorstehenden Tod vor.

Man lässt Dominik im wörtlichen Sinne verkommen.

4.  Dominik ist inzwischen in einer Verfassung, bei der ihn aus medizinischer Sicht  ein einziger Tropfen Morphium umbringen würde.

 

5.  Obwohl  Dominik schmerzfrei ist, beantragt  Dr. Buchal   am Freitag

den 27. Aug. 04 eine  einstweilige Verfügung (Amtsgericht Betzdorf)  diesen zwangsweise   mit Morphinen  behandeln zu dürfen.

 

6.  Das Gericht gibt  Dr. Buchal  auch diesen Freibrief.

Eine angemessene Behandlung Dominiks findet immer noch nicht statt.

 

7.  Die Eltern durchschauen auch diesen Plan und wollen ihr Kind schnellstens in eine andere Klinik verlegen.  Doch Dr. Buchal  verbietet dies.

 Die Eltern müssen wieder Anwälte einschalten, um ihr Kind in die Privat-Klinik „Villa Medica“ in Edenkoben zu verlegen.

Es war schwierig,  Dr.  Buchal  davon  zu überzeugen, dass die Klinik in Kirchen kein Gefängnis ist.

 

Jetzt unterläuft  Dr. Buchal (offensichtlich von Prof. Jürgens gesteuert)

ein katastrophaler Fehler, welcher die wahren Absichten dieses Arztes für jeden erkennbar offen legt. Diesen Fehler haben Sie Herr Dr. Brauer aber auf Ihre Art  „ausgebügelt“. Indem Sie Dominiks Eltern zur Zielscheibe Ihrer fragwürdigen Ermittlungen gemacht haben.  Dazu gehört fast schon Mut.  Oder wen wollen Sie einschüchtern?

 

Der Fehler:

 

Dr. Buchal  teilt Dominiks Eltern in schriftlicher Form mit, das eine Verlegung Dominiks in eine andere Klinik nur möglich ist wenn

Dr. Brucherseifer – Escher diesen Transport begleiten würde, und hierbei eine nicht näher definierte Dosis Morphium verabreichen werde.  Zugleich wurde in diesem Schreiben betont, dass Dr. Brucherseifer –Escher  aber keinerlei ärztliche Hilfe leisten darf, wenn Dominiks Leben in Gefahr wäre!!!

 

Dies ist ein unverzeihlicher  Verstoß gegen den obersten Treueschwur

der Ärzteschaft. Ein solches Verhalten wurde bisher mit Approbations -

Entzug  geahndet. Nicht so im Krankenhaus Kirchen oder bei der Staatsanwaltschaft in Koblenz. (das macht ja  auch die Ärztekammer.)        

 

Auch dieses Dokument liegt uns vor,  für jeden einsehbar.

 

Dominiks  Vater welcher misstrauisch wurde, fährt während des Transports im Krankenwagen mit und kann im letzten Augenblick  verhindern, dass der schmerzfreie Dominik eine Morphiumspritze erhält, welche mit höchster Wahrscheinlichkeit zu dessen Tod geführt hätte. 

 

Weil er seinem Sohn  zu diesem Zeitpunkt das Leben rettete, ermitteln Sie nun gegen den Vater.

Aber mit einem Verfahren gegen die Eltern rechnen wir nicht ernsthaft, denn das Risiko, dass  die Wahrheit ans Tageslicht kommt, dürfte  einigen Leuten auf der politischen Ebene zu riskant  sein.  Um dies zu verhindern, wird man sich auf Sie,   Herr Dr. Brauer, sicherlich verlassen können.

 

 

Die letztendlich zum Tode führenden Verletzungen, von Dominik Feld, wurden ihm aus unserer Sicht in der Klinik  Villa Medica zugefügt  (Dr. Aschhoff).

 

 Wie haben Sie die dortigen Vorgänge bewertet?

 

 

Die  sich stark widersprechenden pathologischen Gutachten des Prof. Dr. Urban, auf welche  sich Ihre  Annahmen Dominiks Todesursache betreffend offensichtlich stützen, kommentieren wir ebenfalls nicht.

 

Diese Gutachten ernst zu nehmen, würde  jede seriöse Institution zwangsläufig der Lächerlichkeit preisgeben.

 

Doch soviel sei gesagt, die Glaubwürdigkeit der von Prof. Dr. Urban verfassten Gutachten haben den gleichen Stellenwert wie die diesbezügliche  manipulierte Berichterstattung im  SWR - Fernsehen des „ehrenwerten“ Intendanten Voss  durch die Journalistin Beate Klein.

Die Leistung von Frau Klein wurde von der Pharmaindustrie nicht aus Versehen mit  einem hohen Geldbetrag honoriert. (so in Köln am 20.09.05 )

 

Sie haben uns sehr enttäuscht Herr Dr. Brauer, hatten wir doch zumindest  ein Verfahren gegen Herrn Dr. Matthias Rath erwartet. 

 

Ach ja, die wissenschaftlichen Entdeckungen des Herrn Dr. Rath sind  inzwischen vom größten Forschungsinstitut der Welt  (NIH / USA)  bestätigt worden.  

Da kann man ihn wohl nicht belangen, denn hierbei wären  die wahren Heilungschancen  der Krebskrankheit, ja auch  in Deutschland bekannt geworden.

 

Außerdem verweisen wir auf zwingend notwendige strafrechtliche Ermittlungen gegen Ärzte, welche durch den Verrat von Arztgeheimnissen

an die Medien, das Recht gebrochen und die Familie Feld geschädigt haben.  Auch hierbei  waren Sie unseres Wissens bisher untätig.

 

Abschließend sind wir zu der Bewertung  gekommen, dass die zumeist   skrupellose Vorgehensweise der Ärzteschaft   im Fall Dominik nur möglich war, weil diese sich sicher wähnte, dass  selbst bei Tötung  eines Kind von Seiten der Justiz keinerlei  Konsequenzen zu erwarten waren. 

 

Die Frage bleibt:

wo ist Dominiks linke Lunge?

 

Mit freundlichen Grüssen      

Die Mitglieder des Patientenbund e.V.

 



06.02.2006

Justitzskandal

Am 19. Januar 2006 verkündete die Staatsanwaltschaft Koblenz die Einstellung des Ermittlungsverfahrens bezüglich der Todesursache von Dominik. Wir berichteten in unserem letzten Rundbrief ausführlich darüber.

In der Zwischenzeit haben sich die Eltern und deren Rechtsanwälte erneut bemüht, die Organe des Kindes - die vor über einem Jahr von den Mainzer Pathologen einbehalten worden waren - zurückzufordern. Dies ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, denn die Eltern haben ein Recht auf die vollständige und würdige Bestattung ihres Kindes.

Doch auch nach dieser wiederholten Forderung an die Mainzer Pathologen und die Staatsanwaltschaft Koblenz nach Rückgabe der fehlenden Organe von Dominik, kommt aus Mainz und Koblenz nur eisiges Schweigen.

Der Verdacht erhärtet sich, dass im Falle Dominik die Koblenzer Staatsanwälte einem skrupellosen Lügen-Märchen der Mainzer Pathologen aufgesessen sind. Offensichtlich hat es weder einen 'riesigen Tumor' noch eine 'riesige Tumor-Metastase' in Dominiks linker Lunge gegeben. Und weil dies so ist, versuchen die ertappten Pathologen jetzt nur noch eines: Zeit zu gewinnen, um ihren Betrug gegenüber Staatsanwaltschaft und Öffentlichkeit zu verstecken.

Doch jetzt, wo das Todesermittlungsverfahren im Fall Dominik abgeschlossen ist, gibt es auch nicht mehr den geringsten Grund, dass nicht alle Organe und Organteile sofort und vollständig an Dominiks Eltern zurückgegeben werden. Dies wissen sowohl die Mainzer Pathologen als auch die Staatsanwälte in Koblenz. Dass es dennoch nicht geschieht, legt den ungeheuerlichen Verdacht nahe, dass die Mainzer Pathologen sich durch die Vernichtung von Dominiks Organteilen - insbesondere aller Teile der linken Lunge - aus ihrem Lügensumpf heraus mogeln wollen.

Weil die Gefahr der Beseitigung der Organe durch die Mainzer Pathologen ganz real ist, wurde die Offenlegung dieser skandalösen Vorgänge mittels der beiliegenden Gesundheits-Information erforderlich (s. Anlage). In den letzten Tagen wurde diese Gesundheitsinformation in zahlreiche Briefkästen verteilt. Mit dem jetzt vorhandenen öffentlichen Interesse wird es Prof. Urban und seine Mainzer 'Pathologen-Garde' unmöglich gemacht, Dominiks Organteile klammheimlich verschwinden zu lassen.

Nach der Enthüllung dieses Skandals müssen sich natürlich auch die Koblenzer Staatsanwälte fragen, auf welcher Grundlage sie jetzt noch gegen die Eltern ermitteln wollen. Fehlt Dominiks linke Lunge - oder hat nur noch die Größe eines leeren Luftballons - so muss gegen die behandelnden Ärzte ermittelt werden. Sie hatten Dominiks Lunge bei einer Pleurapunktion (Anstechen des Brustraums) am 16. August 2004 so verletzt, dass die linke Lunge zusammenfiel. Dann hatten sie den kleinen Patienten in diesem erbärmlichen Zustand - mit nur einer funktionsfähigen Lunge - wochenlang unbehandelt gelassen - was einem schwereren ärztlichen Fehlverhalten gleichkommt.

Es ist eine medizinische Tatsache, dass die Verabreichung von Schmerzmitteln - insbesondere Morphin - selbst bei gesunden Menschen zu einer Atemlähmung führen kann. angesichts der Tatsache, dass Dominik zu diesem Zeitpunkt nur noch mit einem Lungenflügel atmen konnte, hat die Entscheidung der Eltern Dominiks Leben nicht gefährdet, sondern ihm mit größter Wahrscheinlichkeit verlängert.

Aus dem Pharma-Skandal darf kein Justizskandal werden! Die Eltern von Dominik und Millionen Menschen in Deutschland - ja in der ganzen Welt - haben ein Recht darauf, die Wahrheit zu erfahren.



21.01.2006

Egon Tampier

Ruwerstr. 7                                                                                                 Tel.: 02254-948408

53919 Weilerswist                                                                                      Fax: 02254-7676

 

 

 

 

 

Herrn

Intendant Peter Voss

Neckarstr. 230

70150 Stuttgart

 

 

                                                                                                       Weilerswist, den 20.01.2006

 

Sehr geehrter Herr Voss,

 

ich habe, wie viele andere auch, gegen die Ausstrahlung des Films „Der Fall Dominik-Vom Geschäft mit der Krebsangst“ protestiert, weil der Film nicht der Wahrheit entspricht. Für die Schwierigkeiten die Sie mit Ihren Kollegen haben, brauche ich sicherlich nicht hinzuweisen.

 

Das der Film so viele Zuschauerreaktionen hat, liegt daran, dass der Film gespickt ist mit Unwahrheiten. Das so viele gleich lautende Textbausteine auftauchen liegt an der Besonderheit des Filmes. Der mündige Zuschauer lässt sich nicht so leicht hinters Licht führen und erkennt, wenn hier mit Unwahrheiten gehandelt wird. Auf ehrenrührige oder beleidigende Formulierungen würde ich schon reagieren, so wie es in Ihrem Forum von Report aus Mainz geschehen ist, wo jeder anders denkender Mensch als Verbrecher, Mörder oder Scharlatan beschimpft wurde.

Hier vermisse ich Ihrerseits eine Stellungnahme!!!!!!!!!!

 

Der Film erzählt die traurige Geschichte des jungen Dominik. Dies stimmt deswegen nicht, weil Dominik immer ein fröhlicher Junge war und die Geschichte erst traurig wurde, als der Dominik in die Fänge der Schulmedizin geraten ist und nicht wie Sie fälschlicher Weise behaupten, an Krebs gestorben ist, sondern an einem Herz-Kreislaufversagen an dem die Schulmedizin die alleinige Schuld trägt. Wenn Sie den Obduktionsbericht des Herrn Urban vom 06.01.2006 gelesen hätten, wäre Ihnen die O.g. Unwahrheiten sicher nicht passiert und wenn Sie jetzt immer noch diese Meinung vertreten, so ist Ihr Charakter noch schlimmer wie ich es angenommen habe.

 

Wenn der „Medizinunternehmer“, Sie meinen sicher die Zellular-Medizin, Dr. Rath um das Einverständnis der Eltern für seine Vitaminpräparate warb, ist das ein normaler Vorgang gegenüber den Herren der Schulmedizin, die den Eltern von Dominik, das Sorgerecht entzogen haben. Ich weiß leider nicht was Sie gemacht hätten, wenn Ihnen gleiches passiert wäre. Und noch einmal: „Dominik ist nicht an Krebs gestorben“, sondern an Herz-Kreislaufversagen. Zwar brauchte  Herr Urban für diese Erkenntnis ein ganzes Jahr!!!!. Ist doch sehr seltsam, oder???

 

Hier hätte jetzt Ihre Recherche einsetzen müssen, warum  Herr Urban dafür ein Jahr gebraucht hat, diese Tatsache ist einfach unfassbar, aber noch unfassbarer ist, das Sie dieses Spiel mitgemacht haben und es zeugt nicht gerade von Ihrer Charakterstärke und für einen öffentlich rechtlichen Sender, ein Verstoß gegen geltendes Recht. Das breite öffentliche Interesse an diesem Fall liegt daran, das sich viele Medien, allen voran die Bildzeitung, die sich diese Sache zu eigen machte und ebenso wie Sie, gewollt falsch recherchiert haben.

 

Das ist aber kein Wunder, weil der Vorstandsvorsitzende des Springer-Verlages gleichzeitig Vorsitzender der Schering AG ist. Ein Schelm wer böses denkt. Der Einfluss der Pharma-Industrie beherrscht nicht nur Bild, sondern auch den SWR, wie sonst lässt sich erklären, das Frau Beate Klein von Report aus Mainz den PHARMA-PREIS 2005 in Höhe von 5000 Euro erhalten hat. So was nenne ich (und nicht nur ich) Bestechung.

 

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat, entgegen Ihren Angaben, nicht festgestellt, das Dominik an Krebs gestorben ist. Wäre das der Fall gewesen, säße Herr Dr. Rath jetzt im Gefängnis. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich den Bericht des Herrn Urban anzusehen. Sollten Sie dann immer noch der Meinung sein, dass Dominik an Krebs gestorben ist, dann fordere ich Sie hiermit auf: „ Treten Sie von Ihrem Amt als Intendant des SWR zurück.“ Sie schreiben, dass die Vitaminpräparate Patienten auch mit Krebs helfen. Dazu kann ich aus eigener Erfahrung sagen: Und wie! Sollten sich Bezieher der Vitaminpräparate gemeldet haben und berichten, sie hätten nicht geholfen, so hätten Sie sicherstellen müssen, ob der entsprechende „Patient“ seine Pillen auch nach Anweisung genommen hat und nicht wie schon geschehen, in irgend einem Schrank gehortet wurden.

 

Es wurde berichtet, dass hochdosiertes Vitamin C, dass man intravenös verabreicht, nicht geeignet ist, oral einzunehmen, weil sonst der Patient nur noch mit Durchfall zu kämpfen hätte. Bei der Zellular-Medizin sind die Vitamine so dosiert, wenn sie oral eingenommen werden, keine Nebenwirkungen zu befürchten sind, aber dennoch die gleiche Wirkung haben. Die Schulmediziner dürfen sich, dies müssten Sie eigentlich Wissen, nicht positiv über hochdosierte Vitamine äußern, weil sie sonst ihre Zulassung verlieren könnten.

 

Sie schreiben ferner, dass sie Wert darauf legen, keine Parteinahme einzunehmen zwischen Dr. Rath und der Pharma-Industrie. Sie sind genau wie andere Medien von der Werbung der Pharma-Industrie abhängig, siehe Pharmapreis 2005 an Frau Beate Klein. Wenn Sie seriös und unvoreingenommen recherchiert hätten, hätte dieser Film über Dominik so nicht entstehen dürfen. Er widerspricht so den Regeln des öffentlich rechtlichen Fernsehens und Sie haben den Zuschauern und Zwangsgebührenzahlern somit einen Bärendienst erwiesen, vor allem dann, wenn Sie so weitermachen wollen wie bisher. Man kann dieses weiter so wie bisher auch als Altersstarrsinn bezeichnen und hätte dann die Folge, das Sie Ihr Amt aufgeben sollten. Auch Ihr Handeln macht ganz deutlich, wie verkommen die Moral in Deutschland ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

E.Tampier



08.01.2006

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Journalistin Frau Beate Klein vom SWR-MainzSteinebach, den 05.01.2006 

Josef Feld
In den Strutheichen 10
57520 Steinebach (Tel. 027 47 / 39 94)

 

Staatskanzlei Mainz
Herrn Ministerpräsident Kurt Beck
Peter Altmeier Allee 1
55116 Mainz

 

Dienstaufsichtbeschwerde gegen die Journalistin Frau Beate Klein vom SWR-Mainz

 

Ich möchte gegen die Journalistin Beate Klein vom SWR eine Dienstaufsichtbeschwerde vorbringen, wegen vorsätzlicher Lügen, Bertugs an der Öffentlichkeit, Vertuschung und grob fahrlässige Schädigung unserer ganzen Familie, die nie wieder rehabilitiert werden kann. Darum bitte ich Sie dies in aller Form als auch rechtlich zu würdigen.

Es geht bei dieser DAB um den Film „Der Fall Dominik“ vom 02.11.2005. Vorausgegangen waren Beschwerden unsererseits, von unseren Anwälten, bei dem Berliner Landgericht und Kammergericht, die diese Sendung am 02.11.2005 trotz unserer Einwände freigaben.

Jetzt am 09.01.2006 soll dieser Film wiederholt werden, um 22:30-23.15 Uhr im SWR, bei Betrifft.

In diesem Film werden wir in aller denkbaren derben Art, als Dumme und nicht selbst denkende Eltern dargestellt, die Ihr Kind auf dem Gewissen haben.

Der logische und gewollte Effekt!

1.      Anonyme Drohungen „Ihr Mördergesindel verschwindet“ Poststempel 03.11.2005 Gebhardshain. Beweis: Kopie des Anonymen und Postumschlag

2.      Frau Klein spricht vom Krebstod unseres Sohnes Dominik. Laut uns vorliegenden Pathologischen Berichten hatte Dominik keine Malignität. Beweis, Pathologischer Bericht aus Mexiko liegt in Kopieform vor.

3.      Im Film wird eine einseitige Chemoorientierte Verherrlichung dargestellt, dabei ist diese Studie COSS 96 mit 296 Probanden mit nicht zugelassenen medikamentösen Chemostoffen an unserem Sohn ausprobiert wurden. Danach ist der Krebs explodiert und wir haben die Behandlung abgebrochen. Laut meines Wissens ist die Studie COSS 96 geschlossen worden. Ich finde diese Tatsache als äußerst wichtig. Bei keinem Wort wird die neue Vitamin C Studie vom größten Forschungslabor NHI in Amerika erwähnt, die eine Krebseleminierung feststellte. Nein, diese Ergebnisse sind bewusst verschwiegen worden. Weil jahrelang die Medien berichteten Vitamine heilen keinen Krebs. Keiner schießt sich gerne ein Eigentor. Nach diesem Motto wird hier gehandelt.

4.      Beate Klein stellt uns im Film, der Öffentlichkeit, als blöde, dumme und nicht selbst denkende Eltern dar, die auf einen Scharlatan hereingefallen sein soll. Als Beweis möchte ich erwähnen, dass sowohl das Jugendamt Altenkirchen, das Amtsgericht Betzdorf als auch das OLG Koblenz uns bestätigten, dass wir als Eltern immer richtig gehandelt haben. Trotzdem wagt es diese Frau uns in der Öffentlichkeit auf derartige derbe Art zu schädigen, dass wir schon Drohungen ins Haus bekamen und von vielen Mitbürgen als Mörder angesehen werden. Diese Frau hat das erreicht was Sie wollte. Zu zerstören.

5.      Dr. Aschoff kam im Film wieder mit neuen Lügen und hat zum X-ten Male die ärztliche Schweigepflicht verletzt, was unter anderem eine kriminelle Handlung darstellt. Bewies, Kopie von Aschoffs Erklärung vom 02.10.2004 selbst unterschrieben.

6.      Der Mexikanische Arzt bzw. Klinikinhaber Dr. Contreras bedient sich auch der Lüge. Er sagt: Dominik war voller Krebs. Gegenbeweis von uns, Pathologischer Bericht aus Mexiko (Keine Malignität also kein Krebs) liegt in Kopieform bei. Anmerkung Contreras studierte 5 Jahre an der Wiener-Uniklinik Medizin und spricht perfekt deutsch, was er in diesem Film wahrscheinlich verlernt hatte.

Wir bitten Sie diese Angelegenheit sofort bzw. dringend weiter zu leiten weil der Film am 09.01.-2006 wieder ausgestrahlt werden soll. Ich möchte mit einem bekannten Satz eines großen Amerikanischen Präsidenten enden: „Wer das Unrecht zulässt begeht es selbst.“

Mit freundlichen Grüßen

Josef Feld


29.12.2005 

In diesem nachfolgendem Bericht wird deutlich, mit welcher kriminellen Energie von diesem Herrn Reinhard Urban, von der Uni-Klinik-Mainz, die Unwahrheit vom Tode Dominiks in seinem „Gutachten“ berichtet wird.

 Dezember 2005: Wir erhielten jetzt über die Eltern von Dominik eine Kopie der Zusammenfassung des abschließenden Gutachtens von Urban. Das Datum: 6. Januar 2005 also fast ein Jahr alt!
Man fasst es nicht. Dort steht jetzt in einer 180 Grad Kehrtwendung von Urbans vorläufigem Gutachtens vom 17.11.2004: „Unmittelbare Todesursache ist ein Versagen der Herzkreislauf Funktion.“ Unterschrift: derselbe Reinhard Urban! Und Urbans Brief war nicht etwa an die Eltern gerichtet, sondern ganz offiziell „An die Staatsanwaltschaft Koblenz, Karmeliterstrasse 14, 56068 Koblenz.“

Die Bedeutung dieses Briefes war der Staatsanwaltschaft Koblenz offenbar sofort klar. Deshalb erhielt er den Vermerk: „z. Hd. Frau Staatsanwältin Jedynak – bitte möglichst umgehend vorlegen.“ Der Satz: „Die unmittelbare Todesursache ist ein Versagen der Herz- der Kreislauffunktion“ ist in diesem Schreiben vom 6. Januar 2005 sogar durch Unterstreichen hervorgehoben.

Doch während dieses wichtige Schreiben der Staatsanwaltschaft Koblenz offenbar umgehend vorgelegt wurde, musste die Öffentlichkeit bis heute auf dieses Dokument warten. Die wahre Geschichte von Dominik

Das Ableben von Dominik war so dramatisch wie die letzten zwei Jahre seines jungen Lebens. Der Kampf zwischen einer veralteten und inhumanen Chemomedizin und dem Durchbruch der nebenwirkungsfreien Zellular Medizin begleitete Dominik bis in den Tod.

Es steht jetzt fest, dass Dominik nicht an der Krebskrankheit und einer Lungenmetastase gestorben ist, sondern an einer Serie von ärztlichen Fehlern, die dazu geführt hatten, dass ein riesiger Bluterguss seinen gesamten linken Brustraum ausfüllte und immer mehr auf Herz und Lunge drückte. Im Laufe dieser Entwicklung kam es auch zum Entstehen eines Ergusses im Herzbeutel (Perikarderguss), der die Herzfunktionen zunehmend beeinträchtigte.

Obwohl am 25. Oktober 2004 schließlich eine Punktion des linken Brustraumes durchgeführt wurde, was zu einer deutlichen Entlastung führte, waren die lebenswichtigen Organe, insbesondere die Herzfunktion, bereits so schwer beeinträchtigt, dass es bei Dominik am 1. November zum Herzstillstand kam.

Dominik hat gekämpft und lange durchgehalten. Nicht die Krebskrankheit hat Dominik besiegt - er wurde das Opfer einer überholten Medizin, die an ihm beweisen wollte, dass Krebs auch weiterhin ein Todesurteil bleibt.

Dies ist nicht gelungen! Chronologie der Ereignisse

Dominik ist zum Symbol geworden für die Befreiung der Menschheit von der Geißel der Krebskrankheit. Die letzten Jahre seines Lebens waren ein Kampf auf dem viele von uns ihn begleitet haben. Nachfolgend haben wir die Etappen dieses Kampfes noch einmal dokumentiert. Diese Dokumentation ist mit Dominiks Eltern abgestimmt. September 2002

In der Kinderklinik Siegen wird bei Dominik ein Knochenkrebs (Osteosarkom) im rechten Oberschenkel (Kniebereich) diagnostiziert und sofort mit einer Chemotherapie begonnen. Nach dem zweiten Chemo-Zyklus explodierte der Krebs im Oberschenkelknochen und die Lungenmetastasen vermehrten sich rapide.

Die Ärzte der Siegener Klinik überweisen Dominik an die Kinderabteilung der Uniklinik Münster (Leitung Prof. Jürgens). Dort wird die Chemotherapie bei Dominik fortgesetzt ohne mit den Eltern überhaupt Rücksprache zu halten. Oktober 2002

Als die Eltern von diesem Vorgehen der Münsteraner Ärzte erfahren, wenden sie sich an die Uniklinik Mainz mit der Bitte um eine zweite Begutachtung von Dominiks Krankheit. Dort werden die Eltern mit den Worten empfangen: „Glauben Sie nicht, dass wir Ihnen eine andere Empfehlung geben, als die Uniklinik Münster.“ Offensichtlich hatten sich die Uniklinik Mainz und Münster bereits kurzgeschlossen. Februar 2003

Dr. Rath hält einen Vortrag über den Durchbruch der Zellular Medizin bei der Krebskrankheit im Zentralgebäude der Münsteraner Universität, dem Münsteraner Schloss. Achthundert Krebspatienten und deren Angehörige füllen den Hauptsaal und das Foyer. Viele der Zuhörer beginnen danach mit der Zellular Medizin.

In den folgenden Monaten kommen immer mehr Menschen in die Münsteraner Krankenhäuser und haben ihre Krebskrankheit mit Hilfe der Zellular Medizin erfolgreich bekämpft oder gar besiegt. Der Druck auf die Uniklinik Münster als Zentrum der ‚Chemo’-orientierten Krebstherapie in Deutschland wächst enorm. Im Zentrum dieses Drucks steht Prof. Jürgens, der Dekan der Uniklinik und Sprecher von Interessenverbänden, die Chemotherapieverfahren offen propagieren.

Zu diesem Zeitpunkt kennt Dr. Rath weder die Familie Feld noch umgekehrt.

Im gleichen Monat entschließen sich die Eltern, den Tumor an Dominiks Oberschenkel beinerhaltend operieren zu lassen. Dazu müssen sie sich an die Uniklinik München wenden, weil in Münster auf einer Amputation des Beines beharrt wurde. Mai 2003

Dominiks Eltern brechen die Chemotherapie an der Uniklinik Münster nach 14 Zyklen wegen der schweren Nebenwirkungen ab; ihr Kind wiegt zu diesem Zeitpunkt nur noch 16 Kilogramm und ringt mit dem Tode. In den CT-Aufnahmen der Lungen sind immer noch zahlreiche Lungenmetastasen nachweisbar, die durch die Chemotherapie noch zugenommen hatten. Die Uniklinik Münster setzt Familie Feld unter Druck, die Chemotherapie fortzusetzen und darüber hinaus in einem hochriskanten Eingriff Dominiks gesamte Lunge operieren zu lassen, um die Lungenmetastasen zu entfernen.

Dominiks Eltern erkundigen sich nach alternativen Therapieverfahren und stoßen auf die Zellular Medizin. Sie entschließen sich, dieses Naturheilverfahren bei Dominik zu beginnen. Auch zu diesem Zeitpunkt kennt Dr. Rath das Schicksal von Dominik noch nicht. 01. September 2003

Dominik hat sich nach vier Monaten Zellular Medizin bereits soweit erholt, dass er nach über einem Jahr Pause wieder zur Schule gehen kann. Er ist ein besonders guter Schüler und holt das Versäumte rasch nach. 23. September 2003

Das Kontroll-CT von Dominiks Lunge zeigt, dass die Lungenmetastasen durch die ausschließliche zellular-medizinische Versorgung deutlich zurückgegangen bzw. zum Teil bereits ganz verschwunden sind. Die Uniklinik Münster erhält Kenntnis vom eindrucksvollen Erfolg dieses alternativen Naturheilverfahrens bei Dominik. 28. September 2003

Prof. Jürgens strebt beim Amtsgericht Betzdorf eine Klage an mit dem Ziel, den Eltern das Sorgerecht für Dominik zu entziehen und Dominik gegen den Willen der Eltern zur Fortsetzung der Chemotherapie zu zwingen. Ferner soll zwangsweise eine Lungenoperation zur Entfernung angeblicher Metastasen durchgeführt werden, obwohl die CT-Bilder vom 23. September zeigten, dass in Dominiks Lunge nach 4 Monaten optimaler Versorgung mit Zell-Vitalstoffen kaum noch Metastasen vorhanden waren. Ein fast gesundes Kind soll mit Gewalt zu dieser Giftkur gezwungen werden, die mit 70- bis 90-prozentiger Wahrscheinlichkeit - also fast sicher - zum Tode führt.

Es stellt sich die Frage: Warum konnte sich Prof. Jürgens angesichts des nachgewiesenen Rückgangs der Lungenmetastasen nicht über Dominiks Heilungserfolg freuen und den Eltern gratulieren?

Das Vorgehen von Prof. Jürgens zeigt, dass es ihm nicht ausschließlich um Dominiks Gesundheit geht. Offenbar geht es auch um ganz andere Dinge. Ziel ist es vielmehr, den vorhersehbaren Tod von Dominik unter der erzwungenen Chemotherapie zum Vorwand zu nehmen, um Dr. Rath und die Zellular Medizin - als wirksame Alternative zur nutzlosen Chemotherapie - zu beseitigen. Unter dem Vorwand, es sei die Zellular Medizin gewesen, die Dominik eine rechtzeitige Behandlung versagt hätte, wären strafrechtliche Verfahren gegen Dr. Rath eingeleitet worden wegen Körperverletzung, Totschlags und anderer Anschuldigungen, die den wahren Sachverhalt auf den Kopf stellen. November 2003

Das Amtsgericht Betzdorf entzieht in einer aufsehenerregenden Entscheidung den Eltern das Sorgerecht für Dominik. Die Eltern wenden sich an Bild-Zeitung, Fokus und andere Medien, um das Schicksal ihres Kindes öffentlich zu machen. Doch die Medien zeigen keinerlei Interesse, darüber zu berichten.

Schließlich wenden sich Dominiks Eltern mit der Bitte um Hilfe an Dr. Rath. Dr. Rath machte deutlich, dass er nur helfen kann, wenn die Eltern bereit sind, das Schicksal ihres Kindes möglichst vielen Menschen bekannt zu machen. Die Dr. Rath Stiftung und der von den Eltern neu gegründete Verein ‚Rettet Dominik’ informieren die Menschen in Deutschland und darüber hinaus in Informationsschriften, Vorträgen und im Internet über Dominiks Schicksal. 09. Januar 2004
 

 Februar 2004

Die Eltern von Dominik gründen den Verein ‚Rettet Dominik’ und finden weit über die Grenzen Deutschlands hinaus Unterstützung in der Bevölkerung. März 2004

Prof. Jürgens erstattet Strafanzeige wegen Körperverletzung und versuchten Totschlages gegen Dr. Rath, dessen wissenschaftliche Erkenntnisse der Zellular Medizin den Milliardenmarkt der Chemotherapie bedrohen. 31. März 2004

Das Berufungsgericht in Koblenz tagt und hebt die Entscheidung des Amtsgerichts Betzdorf auf. Es erkennt den Eltern von Dominik das Sorgerecht ihres Kindes zu. Dominik ist so gesund, dass er zu Beginn der Verhandlung die Richter persönlich begrüßt. Das öffentliche Interesse an Dominiks Schicksal reicht inzwischen weit über die Grenzen Deutschlands hinaus. April 2004

Dominik feiert seine Erstkommunion im Kreise seiner Familie als gesundes Kind. Er spielt sogar wieder Fußball, sein Lieblingssport vor seiner Erkrankung, in seiner Lieblingsposition als Torwart. Dieses Hobby des wieder genesenen Jungen sollte sich als schicksalsschwer herausstellen.Mai 2004

Beim Fußball spielen trifft ein Ball Dominik unglücklich an der Schläfe. Kopfschmerzen entwickeln sich, und kurze Zeit später muss Dominik an einem innerhalb des Schädels entstandenen Bluterguss im Schläfenbereich operiert werden. Die operierenden Ärzte im Jung-Stilling-Krankenhaus in Siegen wissen, dass bei Dominik Knochenkrebs diagnostiziert worden war. Da diese Diagnose für sie bislang ein sicheres Todesurteil war, schreiben sie, ohne dass eindeutige Gewebeuntersuchungen vorliegen, die Diagnose Gehirnsmetastase in die Akten. Nach der Operation wird ein kleines Stück von Dominiks Schädeldecke im Bereich der Schläfe nicht mehr eingesetzt, um eine Abschwellung der Operationsnarbe zu ermöglichen. Bei einer erneuten Operation einige Wochen später soll dieses Schädelstück Dominik wieder eingesetzt werden. 12. Juli 2004

Als die Mutter mit Dominik zu der geplanten OP erscheint, wird ihr eröffnet, dass ihr Kind voller Metastasen sei, ohne dass die geringste Untersuchung dafür vorgenommen worden war. Ein erneutes CT wird angefertigt auf dem die Operationsnarbe im Gehirn sichtbar ist. Ohne weitere Untersuchungen wird der Mutter die Operationsnarbe als angebliche Metastase erklärt. Doch die Mutter ist misstrauisch geworden und verlässt zusammen mit ihrem Kind die Klinik.

Zwei Tage später erhält die Mutter von dem verantwortlichen Chirurgen des Siegener Krankenhauses zwei Anrufe, in dem dieser der erstaunten Mutter erklärt, er habe sich das CT nochmals angesehen und es handele sich um ein Ödem (Wasseransammlung) im Bereich der Operationsnarbe an Dominiks Kopf. Das Misstrauen der Eltern nimmt weiter zu.

Wer hat die Klinikärzte beeinflusst, Dominiks Mutter so zu verunsichern und unter Druck zu setzen? Warum sollte statt der geplanten Schädeldeckeneinsetzung unbedingt eine Operation von angeblichen Metastasen durchgeführt werden? Warum waren die angeblichen Metastasen plötzlich verschwunden? In wessen Interesse lag diese Strategie? Sollte Dominik wieder in die Gewalt der Pharma-Medizin zurückgezwungen werden?

Die Eltern verlieren zu diesem Zeitpunkt endgültig ihr Vertrauen in die behandelnden Ärzte, da sie davon ausgehen müssen, dass die Interessengruppen, die Dominik seit Monaten verfolgen, ihren Einfluss auch auf nachgeordnete Krankenhäuser wie das Siegener Krankenhaus erstrecken. 21. Juli 2004

Kurze Zeit später entzündet sich die Wunde in Dominiks Kopf, die nach wie vor nicht durch die Schädeldecke geschlossen ist. Eine erneute Operation in Siegen wird notwendig. Nach dieser Operation kommt es zu erheblichen Komplikationen. 15. August 2004

Nach einer schweren Lungenentzündung wird Dominik mit einem linksseitigen Pleuraerguss (Flüssigkeitsansammlung im Bereich des Brustfells) in die Kinderklinik des Krankenhauses Pirmasens eingeliefert (Leitung Dr. Kläber). 16. August 2004

Der Pleuraerguss im Bereich der linken Lunge wird durch die Pirmasenser Ärzte mit einer Pleurapunktion (Anstechen des Brustraumes) angegangen. Dabei wird offensichtlich die linke Lunge angestochen und kollabiert wie ein zerstochener Luftballon. Es entsteht ein riesiger Hohlraum im Bereich von Dominiks linker Brust, der vorher durch den linken Lungenflügel ausgefüllt war. Durch einen Drainageschlauch flossen insgesamt 2,2 Liter Flüssigkeit ab. 17. August 2004

Dominiks Zustand verschlechtert sich. Die Pirmasenser Ärzte konfrontieren die Mutter von Dominik mit der Aussage, dass Dominik nur noch wenige Stunden zu leben habe. Die völlig aufgelöste Mutter von Dominik entschließt sich daraufhin dem Jungen die schreckliche Nachricht weiterzugeben, dass er sterben wird. Danach bestellt sie einen Priester, der noch am selben Abend Dominik die Sterbesakramente gibt.

Während das Augenmerk der Pirmasenser Ärzte auf den vermeintlichen Tod von Dominik gerichtet ist, unterbleiben lebenswichtige Versorgungsmaßnahmen für das Kind. So sind die Ärzte erst unter Drohung mit rechtlichen Schritten dazu bereit, das durch die Drainage verloren gegangene Eiweiß in Dominiks Körper durch eine Infusion mit Albumin-Eiweiß wieder aufzufüllen.

Am nächsten Morgen atmet Dominik immer noch schwer, aber die lebensbedrohliche Situation ist durch die Albumin-Infusion beseitigt. In den nächsten Tagen stabilisiert sich Dominiks Gesundheitszustand etwas.

Im Nachhinein stellte sich die offensichtliche Verletzung der linken Lunge im Krankenhaus Pirmasens als ein entscheidendes Ereignis dar, das die Voraussetzung für den letztendlich tödlichen Verlauf geschaffen hat.

Die Ärzte in Pirmasens müssen sich fragen lassen, warum sie nach der Pleurapunktion nicht die medizinisch vorgeschriebenen Kontrollschritte durchgeführt haben, die zu Sofortmaßnahmen zur Wiederentfaltung der linken Lunge hätten führen müssen?

Warum wurde Dominik tagelang mit nur einem funktionsfähigen Lungenflügel im Krankenhaus Pirmasens liegengelassen? Warum wurden die offensichtlich kollabierte Lunge und die sich daraus ergebenden dramatischen medizinischen Konsequenzen nicht in den Arztberichten erwähnt?

Warum wurde Dominik lebenswichtige medizinische Versorgung wie z. B. die Gabe von Eiweiß so lange versagt? 23. August 2004

Dominik wird in das DRK-Klinikum Westerwald in Kirchen, in die Nähe seines Heimatortes, verlegt. Der dortige Chefarzt, Dr. Buchal, nimmt Kontakt mit Prof. Jürgens in Münster auf und bespricht den Fall mit ihm. Die offensichtlich kollabierte linke Lunge wird weiterhin nicht versorgt. Im Laufe des einwöchigen Krankenhausaufenthaltes in Kirchen treten weitere lebensbedrohliche Mangelzustände bei Dominik auf, die nur unzureichend oder gar nicht medizinisch angegangen werden: Der Hämoglobinwert (ein Maßstab für die Sauerstoffversorgungskapazität der roten Blutkörperchen) sinkt unter die Hälfte des Normwertes ab. Die Bluteiweißwerte fallen ebenfalls auf einen lebensbedrohlichen Tiefstand. Die Kurzatmigkeit des Jungen, der nur noch mit einem Lungenflügel atmen kann, wird als Zeichen des bevorstehenden Ablebens interpretiert. Mehrfach müssen sich die Eltern von den Ärzten sagen lassen, dass ihr Kind nun sterbe.

Eine von den Eltern geforderte optimale Versorgung mit Vitaminen wird von dem Chefarzt Dr. Buchal mit dem Argument abgelehnt, dies könne er aus „ethischen Gründen“ nicht vertreten. 27. August 2004

Dominik fleht seine Eltern an, ihn aus dem Krankenhaus Kirchen zu retten, er sagt: „Wenn Ihr mich hier nicht rausholt, überlebe ich das Wochenende nicht.“ Offensichtlich spürt Dominik die Bedrohung, die bei einem weiteren Aufenthalt im Krankenhaus Kirchen ausgeht. Was er nicht wissen konnte: An eben jenem Freitag hatte der Chefarzt eben jenes Krankenhauses eine einstweilige Verfügung beantragt, bei Dominik eine zwangsweise Schmerztherapie mit Morphinen durchführen zu dürfen, obwohl Dominik praktisch keine Schmerzen hatte. Auch eine geringe Überdosierung von Morphinen hat lebensbedrohliche, wenn nicht tödliche Konsequenzen.

Wollte sich Dr. Buchal seine nächsten Schritte gerichtlich absegnen lassen? Hat Dr. Buchal auch dieses Vorgehen mit Prof. Jürgens abgesprochen? Warum wurde, statt die dringend notwendigen medizinischen Maßnahmen einzuleiten, eine lebensbedrohliche Unterversorgung in Kauf genommen und ein angeblich kurz bevorstehender Tod Dominiks geradezu herbeigeredet? 30. August 2004

Die Eltern drängen auf eine Verlegung in ein Krankenhaus, das naturheilkundliche Behandlungsmethoden mit einschließt. Der Kirchener Chefarzt, Dr. Buchal, verweigert den Eltern diesen Schritt und präsentiert ihnen statt dessen die inzwischen erlassene einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Betzdorfs, eine Art Freibrief zur Verabreichung von Morphinen bei dem auch zu diesem Zeitpunkt schmerzfreien Dominik.

Erst unter der Drohung der Anwälte der Eltern gegenüber Dr. Buchal, dessen durch keinerlei medizinischen Grund gerechtfertigtes Vorgehen öffentlich zu machen, gab Buchal schließlich am Abend dieses Montags nach und erlaubte Dominiks Verlegung in die Alternativklinik „Villa Medica“ in Edenkoben, Rheinland-Pfalz. Noch im Krankenwagen wollten die Kirchener Ärzte Dominik eine Morphin-Spritze verabreichen, angeblich damit er den Transport überstehe. Hätte Dominiks Vater dies nicht in letzter Minute verhindert, hätte Dominiks Schicksal möglicherweise schon damals einen tödlichen Verlauf genommen. Kurz vor Mitternacht trifft Dominik in der „Villa Medica“ ein. 01. September 2004

Der Chefarzt der „Villa Medica“, Dr. Burkhard Aschhoff, macht eine Bestandsaufnahme und fand Dominik „in einem reduzierten Allgemeinzustand mit eingeschränkter Atemfunktion“. Der Hämoglobinwert ist mit 5,8 unterhalb der Hälfte des Normwerts und der Bluteiweißwert ist ebenfalls kaum noch mit dem Leben vereinbar. Das am selben Tag aufgenommene Röntgenbild von Dominiks Brustraum dokumentiert die kollabierte linke Lunge: „Der linke Pleuraraum (Brustraum) stellt sich transparent dar, so dass der Eindruck eines Pneumothorax (mit Luft gefüllter Brustraum) entsteht. Lungengewebe ist nicht zu erkennen.“

Dr. Aschhoff beschreibt die unternommenen Maßnahmen wie folgt: „Wir mussten sofort durch 2 Transfusionen von Erykonzentrat (Blutkonserven) und Substituierung von 7 Infusionen von Humanalbumin (Eiweiß) die bedrohliche Lebenssituation beheben.“

Am selben Tag führt Dr. Aschhoff eine erneute Pleurapunktion (Anstechen des Brustraumes) durch: „Es wird von dorsal (hinten) zwischen der 7. und 8. Rippe die Punktionsnadel eingebracht.“ Eine Punktion des Brustraums von hinten ist wegen der großen Verletzungsgefahr von dort verlaufenden Blutgefäßen höchst riskant.

Es liegt nahe, dass Dr. Aschhoff durch dieses riskante Vorgehen tatsächlich Verletzungen der Blutgefäße im Innern von Dominiks Brustkorb hervorgerufen hat. Wie sonst ist zu erklären, dass exakt in den jetzt folgenden Tagen der Brustraum sich mit einer Masse anfüllt, die später durch ein Speziallabor als Blutkoagel (Fibrinkondensat mit roten Blutkörperchen) identifiziert wurde?

03. September 2004 Erneute Pleurapunktion zur Anlegung einer Bülau-Drainage. Um mögliche Luft aus dem Brustraum zu saugen punktiert Dr. Aschoff Dominiks Brustraum erneut, diesmal von vorne, und schließt dann eine Saugpumpe an.06. September 2004
 

An diesem Tag lässt Dr. Aschhoff ein Röntgen-CT vom gesamten Brustraum von Dominik anfertigen. Jetzt stellt sich heraus, dass der gesamte linke Brustraum plötzlich durch eine gleichförmige Masse ausgefüllt wird, die auf keiner bisherigen Röntgen-CT-Aufnahme zu sehen war. Dr. Aschhoff und der untersuchende Radiologe interpretieren die plötzlich entstandene Struktur als „explodierende Lungenmetastase“ von Dominiks Knochenkrebs. Es stört die beiden Ärzte offenbar nicht, dass die linke Lunge angeblich voller Metastasen sein soll, während die rechte Lunge keine einzige Metastase zeigt. Da die Lunge ein einziges Organ ist, das gleichmäßig durchblutet wird, ist dies ausgeschlossen.

Dr. Aschhoff teilt diesen Befund auch Dr. Rath mit. Dieser hält diese Diagnose für unwahrscheinlich und verfrüht und schlägt vor, abzuwarten, bis der Inhalt des Drainageschlauches, der sich mitten in dieser Masse befindet, in einem Speziallabor untersucht werden kann. Diese Untersuchung, so Dr. Rath, muss Aufschluss über die Beschaffenheit dieser Masse geben. 08. September 2004
 

Das Untersuchungsergebnis des pathologischen Spezialinstituts liegt vor. Unter der Befundnummer E 27088/04 wird die Diagnose gestellt: „Katheterspitze mit anhängendem Fibrinkondensat ohne Hinweis in Richtung Malignität“. Dies bestätigte die Diagnose eines riesigen Blutgerinnsels in Dominiks linkem Brustraum und schließt eindeutig aus, dass es sich bei dem plötzlich entstandenen Gebilde um eine Tumormetastase der Lunge handelt. Der Befund bestätigt de facto auch, dass die linke Lunge zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr entfaltet ist. Somit ist der Verdacht einer durch die Pleurapunktion am 15.08.2004 kollabierten Lunge erneut bestätigt worden. 15. September 2004

Trotz dieser erdrückenden Beweise beharrt Dr. Aschhoff bis zum Schluss auf seiner Fehldiagnose. Dr. Aschhoff muss zu diesem Zeitpunkt klar sein, dass er die Verschlechterung von Dominiks Zustand wahrscheinlich mit verursacht hat. Um dies zu vertuschen, diskreditiert er Dr. Rath öffentlich und spricht ihm jegliche Kompetenz ab.

Er geht sogar soweit, das Springer-Blatt „Bild“ zu informieren, das für seine Hetze gegen Dr. Rath im Interesse des Pharma-Kartells bekannt ist. Er wendet sich an seinen Bekannten, den Bild-Schreiber D. Becker. Dies ist kein Zufall, denn Dr. Aschhoff ist der Taufpate von Beckers Kindern. Das Verhältnis zwischen Aschhoff und Becker ist offensichtlich so eng, dass Aschhoff – in eklatanter Verletzung seiner ärztlichen Schweigepflicht – dem sensationslüsternen Bild-Mann auch noch die von ihm fehlgedeuteten Röntgen-CT-Bilder zugänglich macht, die am 12.September und 13. November einer Millionen-Leserschaft einen nicht vorhandenen Riesentumor in Dominiks Brust vorgaukeln. Unter anderem deshalb haben Dominiks Eltern deshalb inzwischen ein Strafverfahren gegen Dr. Aschhoff angestrengt.

Auch die erschütterten Eltern konfrontiert Dr. Aschhoff in verantwortungsloser Weise mit seiner Fehldiagnose und behauptet, Dominik habe nur noch wenige Tage zu leben. Als die Eltern diese Diagnose zu recht bezweifeln, verweigert Dr. Aschhoff Dominiks weitere Behandlung. Wieder einmal sind die Eltern gezwungen, quasi über Nacht eine neue Klinik für Dominiks Weiterbehandlung zu finden.

Glaubt Dr. Aschhoff wirklich, durch eine gezielte Falschinformationskampagne in der Öffentlichkeit seine Fehldiagnose und sein ärztliches Fehlverhalten vertuschen zu können? Wollte er etwa mit der gezielten Verletzung des Patientengeheimnisses und der Veröffentlichung der fehldiagnostizierten CT-Bilder von Dominik einem Ermittlungsverfahren wegen schwerer ärztlicher Kunstfehler entgehen?

So schwerwiegend Dr. Aschhoffs medizinisches Fehlverhalten auch war, der Schaden, den er anrichtete, indem er sich vom Pharma-Kampfblatt „Bild“ missbrauchen ließ, wiegt noch viel schwerer. Die so verbreiteten medizinischen Falschinformationen und Lügen im Fall Dominik nehmen Millionen Krebspatienten die Möglichkeit, sich von den „Gift-Kuren“ der Chemotherapie loszusagen und ihre Krebskrankheit mit Hilfe von wissenschaftlich begründeten und wirksamen Naturheilverfahren zu bekämpfen.

Dass die Bild Zeitung ein Pharma-Kampfblatt ist, ist ebenfalls kein Zufall. Der Aufsichtsratsvorsitzende des Springer Konzerns (Bild, Bild am Sonntag, etc) ist der Sizilianer Giuseppe Vita, der gleichzeitig der Aufsichtsratsvorsitzende des Pharma-Konzerns ‚Schering’ ist. Doch damit nicht genug: Umgekehrt sitzt auch der Vorstandsvorsitzende des Axel-Springer-Verlages, Mathias Döpfner, im Aufsichtsrat der Schering AG. Die Schering-Gruppe alleine macht einen Jahresumsatz von fast einer halben Milliarde Euro mit Krebs-Medikamenten, ein Markt, der offensichtlich mit allen Mitteln verteidigt wird – einschließlich der Hetzkampagne gegen Dr. Rath. 16. September 2004

Auf der Flucht vor seinen Häschern, die offenbar mittlerweile Zugriff auf alle Kliniken in Deutschland haben, entschließen sich die Eltern zu dem einzig noch möglichen Schritt, ihr Kind im Ausland weiter behandeln zu lassen. Eine Klinik, die sowohl herkömmliche als auch alternative Therapieverfahren anwendet und bereit ist, Dominik aufzunehmen, findet sich schließlich: die „Oasis of Hope“-Klinik. Sie liegt in Mexiko, in unmittelbarer Nähe zu den USA, weil sich dort auch viele nordamerikanische Patienten behandeln lassen, die von der Chemomedizin aufgegeben worden sind. 17. September 2004

Dominik entflieht mit seiner Mutter und einem begleitenden Arzt dem Kesseltreiben in Deutschland und fliegt nach Nordamerika. Kurz vor dem Abflug erreicht die entsetzten Eltern die Nachricht, dass die Häscher immer noch nicht aufgegeben haben. Für den darauffolgenden Montag haben sie im Eilverfahren eine Gerichtsverhandlung beim Amtsgericht Betzdorf erzwungen, bei dem Dominik per Gerichtsbeschluss endgültig in die Gewalt der Pharma-Medizin zurückgetrieben werden soll. 20. September 2004

Der Richter am Amtsgericht Betzdorf wird vom Anwalt der Eltern über den neuen Aufenthaltsort von Dominik und die umfassenden Behandlungsmöglichkeiten dieser Klinik informiert. Der Richter entscheidet sich für Dominik und seine Eltern, weil er erkennt, dass Dominik keine erzwungene Schmerztherapie braucht und er in der neuen Klinik bestens versorgt ist. Um sich persönlich davon zu überzeugen, ruft er am darauffolgenden Tag sogar selbst in der „Oasis“-Klinik an und wünscht Dominik alles Gute.

Für die Häscher, die glaubten, nach der Verweigerung der Weiterbehandlung in der „Villa Medica“ Dominik und seine Eltern in die Enge getrieben zu haben, ist dies eine entscheidende Niederlage. Um dieses endgültige Entrinnen Dominiks aus den Fängen der Pharma-Interessen und seine siebte juristische Niederlage in Folge zu vertuschen, treten sie einen wahren Medien-Amoklauf von „Bild“ bis ZDF und ARD-Sendern gegen die Zellular Medizin und Dr. Rath los.

Wie kommt es, dass sich in Deutschland keine Klinik findet, die sich nicht an der Jagd auf Dominik beteiligt und bereit wäre, ihm eine mögliche lebensrettende Behandlung zukommen zu lassen?

Müssen Zigtausende Krebspatienten in Deutschland den Preis dafür bezahlen, dass dieses Land jahrzehntelang weltweit die Hochburg des Pharma-Kartells war, das ganze gesellschaftliche Bereiche wie Medizin und Medien in seine Abhängigkeit brachte?

Dominiks Zustand ist nach der eklatanten Fehlbehandlung in den deutschen Krankenhäusern und der langen Reise sehr geschwächt. Er atmet nach wie vor nur mit einem Lungenflügel, der durch den riesigen Bluterguss in der linken Lunge auch noch eingequetscht ist. Auch Dominiks Herz ist eingeklemmt und entwickelt langsam eine flüssige Absonderung in den Herzbeutel, einen sogenannten Perikarderguss. Dieser Perikarderguss beeinträchtigt in zunehmendem Maße die Herzfunktion, also die Fähigkeit des Herzens, ausreichend Blut zu pumpen.

Auf Grund des schwachen Allgemeinzustandes sowie der Falschinformationen aus den Kliniken in Deutschland zu Dominiks bisherigem Krankheitsverlauf entschließen sich die Ärzte der „Oasis“-Klinik nicht zu einer Operation, sondern zu einem abwartenden Vorgehen. 08. Oktober 2004
 

Ein erneutes Kontroll-CT von Dominiks Brustraum wird angefertigt. Es zeigt einen erstaunlichen Befund: Inmitten der hellgrauen Masse in Dominiks linkem Brustraum zeichnet sich eine große, dunkelgraue Fläche ab, die von den Ärzten zunächst als Tumor-Nekrose (abgestorbenes Tumorgewebe) fehlgedeutet wird. Eine Punktion des Brustraums wird in Erwägung gezogen, aber auf Grund des schwachen Allgemeinzustands Dominiks schließlich nicht durchgeführt. 25. Oktober 2004

Aufgrund der eingeschränkten Lungen- und Herzfunktionen verschlechtert sich Dominiks Zustand weiter. Immer häufiger kommt es zu unregelmäßigem Herzschlag (Arrhythmie), Herzrasen (Tachycardie) und Bluthochdruck als Folge der zunehmenden Quetschung von Dominiks Herz. Es ist jetzt mit seinem Ableben zu rechnen. Da es keine Alternativen gibt, drängen die Eltern die Ärzte der Klinik, doch noch die Punktion der dunkelgrauen Masse in Dominiks Brustraum durchzuführen. Ziel ist es, eine Entlastung der lebenswichtigen Organe, des Herzens und der rechten Lunge, herbeizuführen. Die Ärzte erklären sich dazu bereit.

Dies ist eine hochdramatische Entscheidung, denn wenn der Klumpen in Dominiks Brustraum tatsächlich eine riesige Metastase des linken Lungenflügels ist, dann könnte durch das Anstechen der Lunge der gesamte linke Lungenflügel in sich zusammenfallen wie ein angestochener Luftballon. Dies würde, auf Grund der bereits deutlich eingeschränkten Atemfunktion, mit großer Wahrscheinlichkeit den sofortigen Tod zur Folge haben. Nur wenn es sich bei der Masse in Dominiks linker Brust eben nicht um eine Metastase der linken Lunge, sondern um einen Bluterguss handelt, der sich außerhalb der bereits zusammengefallenen linken Lunge gebildet hat, nur dann wird dieser Eingriff für Dominik nicht lebensbedrohlich sein.

Abends um 20:00 Uhr findet der Eingriff in örtlicher Betäubung statt. Die Nadel des Chirurgen dringt in Dominiks Brustraum ein, ohne auf Lungengewebe zu treffen. Dominiks Herz und Atemfunktion bleiben unverändert. Damit hat sich der schwere Verdacht bestätigt, dass der linke Lungenflügel durch die Punktion im Krankenhaus Pirmasens im August zerstochen worden war und Dominik seither nur noch mit einem Lungenflügel Luft bekam.

Der Chirurg führte anschließend einen Drainageschlauch (Katheter) in Dominiks linken Brustraum, dessen Spitze mit Hilfe des Röntgen-CT’s exakt bis in die Mitte des riesigen Klumpens geschoben wurde. Die Flüssigkeit, die in den folgenden Tagen über diesen Drainageschlauch abgesaugt wurde, wurde in Speziallabors untersucht. Die Diagnose war eindeutig: „kein Nachweis von Malignität“. Damit war nach der Untersuchung am 8. September die Masse in Dominiks Brustraum zum zweiten Mal als Blutkoagel identifiziert und eine Lungenmetastase ausgeschlossen worden.

In den folgenden Tagen wurde fast ein halber Liter Flüssigkeit aus dem sich auflösenden Bluterguss abgesaugt. Es kam zu einer gewissen Entlastung in Dominiks Brustraum, die auch im Röntgenbild sichtbar war. Allerdings bildete sich der Erguss im Herzbeutel (Perikarderguss) nicht zurück und führte schließlich nach einer Woche zum Versagen der Pumpfunktion von Dominiks Herz. 01. November 2004

Dominik stirbt. Er ist nicht das Opfer seiner Krebserkrankung geworden, sondern starb an den Folgen schwerer ärztlicher Fehler in deutschen Krankenhäusern. Er wurde das Opfer einer Medizin, die mit allen Mitteln zu beweisen versucht, dass Krebs auch weiterhin ein Todesurteil bleibt. 08. November 2004

Dominiks Leichnam wird nach Deutschland überführt. Als der Sarg des Jungen am Flughafen Frankfurt ankam, nahm ihn sofort die Staatsanwaltschaft Koblenz in Beschlag. Hintergrund: Der Münsteraner Prof. Jürgens hatte eine Strafanzeige gegen Dr. Rath wegen Körperverletzung und Totschlags gestellt, die von der Staatsanwaltschaft Koblenz bearbeitet wurde. Ferner wurde den Eltern durch die Kriminalpolizei mitgeteilt, dass auch gegen sie eine Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gestellt worden sei. 09. November 2004

Dominik wird im pathologischen Institut der Uniklinik Mainz obduziert. Juristische Vertreter der Eltern oder von Dr. Rath wurden nicht zugelassen. Die Eltern haben zwar keinen Zweifel an der Unabhängigkeit des Koblenzer Staatsanwaltes. Allerdings bestehen aufgrund der Verbindung zwischen den Unikliniken Mainz und Münster berechtigte Zweifel an der Objektivität der Mainzer Pathologen. Aus diesem Grund entschließen sich die Eltern, eine zweite Obduktion durchführen zu lassen. Dies sollte sich als eine kluge Entscheidung herausstellen. 10. November 2004

Bei der Zweitobduktion waren außer dem Pathologen unabhängige Ärzte und Juristen zugegen. Die entscheidenden Befunde dieser Obduktion waren die folgenden:

Das „Corpus delicti“ – die durch ärztliche Kunstfehler zusammengefaltete linke Lunge und der in dem Freiraum entstandene Bluterguss – war erstaunlicherweise gar nicht mehr vorhanden! Offensichtlich waren diese wichtigen Befunde durch die Mainzer Pathologen herausgenommen worden und – entgegen allen Regeln der Gerichtsmedizin – nicht wieder in den Leichnam zurückgelegt worden.

Die Frage erhebt sich sofort: Warum? Taten die Pathologen dies um die Wahrheit zu untersuchen oder sie zu verstecken? Warum wurde Dominik und seinen Eltern das Recht auf eine vollständige Bestattung des Jungen – einschließlich aller Organe – verweigert?

Das Fehlen der linken Lunge und des riesigen Blutkoagels im linken Brustraum wurde bereits der Staatsanwaltschaft Koblenz gemeldet, mit der Bitte dafür Sorge zu tragen, dass dieses Organ und wichtige Befund durch die Mainzer Pathologen nicht ‚zufällig’ beseitigt wird.

Auf Grund der durchgeführten Zweitobduktion wurde jedoch jedem Manipulationsversuch über die Todesursache von Dominik bereits jetzt ein Riegel vorgeschoben. Die rechte Lunge war komplett vorhanden und es war auf den ersten Blick zu sehen, dass dieses Organ keinesfalls von Metastasen durchsetzt war. Wenn in diesem Organ überhaupt Absiedlungen vorhanden waren, waren sie so klein, dass sie in keinem Fall lebensbedrohlich sein konnten.

Da die rechte und linke Lunge ein einziges Organ bilden und vom selben Blutstrom durchflossen werden, ist es ausgeschlossen, dass der rechte Lungenflügel frei von Metastasen und der linke Lungenflügel eine einzige große Metastase ist.

Während also eine Metastasierung der Lunge als Todesursache durch die Zweitobduktion ausgeschlossen werden konnte, ergab das Lungengewebe eindeutige Hinweise auf die tatsächliche Todesursache: Es handelte sich um eine sog. „Stauungslunge“ (Flüssigkeitsansammlung im Lungengewebe), ein untrügliches Zeichen dafür, dass der Blutstrom im Lungenkreislauf gestaut war. Dies wiederum ist Ausdruck davon, dass die Pumpfunktion des Herzens eingeschränkt war, was schließlich zum Herzversagen führte.

Allein die Zweitbegutachtung der rechten Lunge macht jeden möglichen Manipulationsversuch von Dominiks Todesursache zu einem vergeblichen Unterfangen. 14. November 2004

Dass die Furcht der Eltern vor Manipulationsversuchen nicht unberechtigt war, ergibt sich aus einem Bericht der „Bild am Sonntag“. An diesem Tag erreichen die Manipulationsversuche dieses Pharma-Kampfblattes einen neuen Höhepunkt, indem sie über angebliche „erste Ergebnisse der Obduktion, die die Staatsanwaltschaft Koblenz angeordnet hatte“, berichtet: „Nach BamS-Informationen ist Dominiks kleiner Körper vom Krebs zerfressen gewesen. Die Lungen waren von Metastasen völlig durchsetzt.“ Eine größere Verdrehung der Wahrheit ist angesichts der auf dem Tisch liegenden Tatsachen nicht vorstellbar. Zusammenfassend stellen sich folgende Fragen:

Soll hier in einer Zweck-Allianz zwischen Pharma-Medizinern und Pharma-abhängigen Medien die Todesursache von Dominik verfälscht werden?

Sollen mit diesen gefälschten Ergebnissen Staatsanwaltschaft und Öffentlichkeit manipuliert werden?

Geschieht dies alles, um Dr. Rath, dem Wegbereiter einer wirksamen, nebenwirkungsfreien Alternative zum Milliarden-Geschäft mit der nutzloser Chemotherapien und dem Fortbestand der Krebskrankheit den Prozess zu machen?

Soll damit das wissenschaftlich begründete Naturheilverfahren der Zellular Medizin als Bedrohung des Pharma-Investment-Geschäfts ausgeschaltet werden?

Sollen durch dieses skrupellose Vorgehen weiterhin Millionen Krebspatienten einer Krankheit geopfert werden, die längst der Vergangenheit angehören könnte?

Schon jetzt steht fest, dass der Fall Dominik eine neue Ära der Medizin einleitet, die nicht länger den finanziellen Interessen einer Hand voll Pharma-Aktionäre dient, sondern den Gesundheitsinteressen von Millionen Menschen.


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